Land fördert Kooperationsprojekte
Erstellung qualifizierter Mietspiegel wird weiter gefördert
Region (kn/noe) Das Land Baden-Württemberg fördert weiterhin kommunale Kooperationen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Die Landesregierung verlängert die Förderung um weitere zwei Jahre und stellt dafür Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro jährlich zu Verfügung.
Kommunen haben Vorteile durch geförderte Kooperationen
Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werden. Die Förderung des Landes bietet Städten und Gemeinden einen Anreiz, um in Kooperation mit anderen großräumig und möglichst flächendeckend qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Für die kooperierenden Kommunen ergeben sich dadurch wichtige Vorteile. Sie übernehmen die Projektsteuerung gemeinsam und die anfallenden Kosten verteilen sich auf alle Kooperationspartner. Zusätzlich dazu können sie die finanzielle Unterstützung des Landes in Anspruch nehmen.
Mehr Menschen sollen von Mietspiegeln profitieren
"Die steigenden Miet- und Wohnungspreise sind ein großes Problem. Mit Mietspiegeln wird Transparenz geschaffen, um Spekulation einzudämmen. Außerdem schaffen wir so eine Datenbasis für zielgenauere Förderprogramme, die mehr Wohnraum schaffen”, so die Brettener Grünen-Abgeordnete Andrea Schwarz. ”Bisher profitieren etwa ein Fünftel aller Einwohner des Landes von Mietspiegeln, da ist noch Luft nach oben."
Land fördert Mietspiegel seit 2018
Die Mietspiegelreform auf Bundesebene von 2021 betont die Bedeutung von Mietspiegeln als verlässliche Quelle der ortsüblichen Vergleichsmiete. Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg kommunale Kooperationen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Die Einrichtung des Förderprogramms ging auf eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg zurück.
Anträge können bis Ende Oktober gestellt werden
Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern erreichen. Anträge für die Förderung können bis 31. Oktober gestellt werden.
Autor:Anna Ida Nöltner aus Bretten |
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