Weiterentwicklung des Schienenverkehrs
Fahrgastbeirat sucht engagierte Bürger

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Region (pm). Der landesweite Fahrgastbeirat sucht ab jetzt für die kommenden drei Jahre wieder neue Vertreterinnen und Vertreter, die ihre Erfahrungen mitbringen. Bewerberinnen und Bewerber sollten über viel Engagement und die Bereitschaft verfügen, sich mit eigenen Erfahrungen und Wünschen rund ums Zugfahren einzubringen. Die Mitglieder des Fahrgastbeirats Baden-Württemberg (FGB-BW) treffen sich ungefähr vier Mal im Jahr zu Sitzungen und werden zu Sonderaktionen und Fachtagungen eingeladen.

Als Mitglied des landesweiten Fahrgastbeirats hat man die Möglichkeit, direkt bei den SPNV-Verantwortlichen nachzuhaken, Hintergründe zu erfragen und seine Vorschläge zur Diskussion zu stellen. So hat man die Chance, sich einzubringen und an der Weiterentwicklung des SPNV im Sinne der Kundinnen und Kunden mitzuwirken. Der SPNV ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und umfasst den schienengebundenen Verkehr. Der Busverkehr gehört nicht dazu.

Was ist der Fahrgastbeirat-BW?

Der Fahrgastbeirat ist ein ehrenamtliches Gremium, das sich aus 26 Mitgliedern zusammensetzt: zur Hälfte aus engagierten SPNV-Nutzenden und zur anderen Hälfte aus Vertretungen verschiedener Verbände. Als beratendes Gremium stellt der FahrgastbeiratBW ein wichtiges Bindeglied zwischen den Fahrgästen und dem Land BadenWürttemberg als Aufgabenträger dar. Ziel ist es, den Nah- und Regionalverkehr kundenfreundlicher zu gestalten.

Seit wann gibt es den Fahrgastbeirat-BW?

Verkehrsminister Winfried Hermann hat im April 2012 den Fahrgastbeirat BadenWürttemberg ins Leben gerufen, um das Angebot im SPNV noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden abstimmen zu können.

Wie lange ist die Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW?

Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die fünfte Amtsperiode wird im Mai 2025 beginnen und im Mai 2028 enden.

Aufgaben des Fahrgastbeirats-BW

Der Fahrgastbeirat-BW beschäftigt sich mit allen Themen rund ums Zugfahren im Nah- und Regionalverkehr in Baden-Württemberg. Kontinuierlich erhält der Fahrgastbeirat aus erster Hand Neuigkeiten und Veränderungen, die den SPNV betreffen. Der Fahrgastbeirat kann dabei selbst Anregungen und Vorschläge an das Land machen, um die Akzeptanz des SPNV zu verbessern und seine Attraktivität zu erhöhen.

Wie kann man sich bewerben?

  • Online: Füllen Sie den Bewerbungsbogen digital auf bwegt.de/fahrgastbeirat aus und erzählen Sie, warum Sie Mitglied im Fahrgastbeirat werden möchten.
  • Datei-Upload: Alternativ können Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen auf der genannten Website hochladen.
  • Postweg: Drucken Sie den Bewerbungsbogen aus, füllen Sie ihn handschriftlich aus und schicken Sie ihn per Post an: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, zu Händen Clara Eder, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart.

Anmeldeschluss ist der 15. Februar 2025. Eine Rückmeldung ist im April 2025 zu erwarten. Weitere Information über die aktuelle Arbeit des FGB-BW sind im Internet unter nachfolgendem Link zu finden: bwegt.de/fahrgastbeirat.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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