Coronavirus in Baden-Württemberg
Firmen zahlen knapp 48 Millionen Euro Soforthilfe zurück

Stuttgart (dpa/lsw) Von den mehr als 2,2 Milliarden Euro Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige in Baden-Württemberg sind knapp 48 Millionen Euro schon wieder zurückgezahlt worden. Dieses Geld sei durch insgesamt 5500 Rückzahlungen zusammengekommen, teilte das Landeswirtschaftsministerium auf dpa-Anfrage mit. Stand für beide Zahlen sei der 9. September. Die Corona-Soforthilfe hatte sich an Solo-Selbstständige gerichtet sowie - in verschiedenen Stufen - an Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten. Antrage dafür konnten bis Ende Mai gestellt werden.

Zuschuss muss nicht immer zurückgezahlt werden

Grundsätzlich handelte es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt jedoch bestimmte Fallkonstellationen, bei denen das anders aussieht: Etwa, wenn sich bei einem Unternehmen der Umsatzrückgang als weniger gravierend als befürchtet erwiesen hat. Auch, wenn bei einem Antragsteller die Kosten am Ende geringer gewesen sind als erwartet, kann Geld zurückgefordert werden. Obendrein bekamen manche Firmen durch die Kombination verschiedener Hilfsprogramme mehr Geld als gedacht. In all diesen Fällen seien die Antragsteller verpflichtet, dies mitzuteilen und zu viel gezahltes Geld zurückzuzahlen, hatte das Wirtschaftsministerium bereits im Sommer mitgeteilt.

Im Detail wollte sich eine Ministeriumssprecherin nun nicht zu den meistgenannten Gründen für die zurückerstatteten Gelder äußern. Man unterscheide statistisch nicht zwischen freiwilligen Rückzahlungen und aktiven Rückforderungen - daher könne man hierzu keine Angaben machen.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.