Flüchtlingsunterkunft: Landratsamt verteidigt sich gegen Vorwürfe aus Ötisheim

In Ötisheim erhebt man schwere Vorwürfe gegen das Landratsamt Enzkreis. | Foto: Gunther Seibold
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Kopfschütteln und Unverständnis haben die heftigen Vorwürfe der Gemeinde Ötisheim ausgelöst, der Enzkreis lasse die Gemeinde bei der Nutzung der fast fertig gestellten Flüchtlingsunterkunft „schmählich im Stich“.

Ötisheim/Enzkreis (pm) Es waren schwere Vorwürfe, die da aus der Gemeinde Ötisheim gegen den Enzkreis erhoben wurden. Von "im Stich lassen" und "im Regen stehen lassen" war die Rede. Grund für die Vorwürfe ist eine fast fertig gestellte Flüchtlingsunterkunft in Ötisheim, in deren Bau die Gemeinde mehr als zwei Millionen Euro investiert hat. Gemietet werden sollte die Unterkunft dann vom Enzkreis. Dieser zögere die Unterzeichnung des Mietvertrages nun allerdings wegen der zurückgegangenen Flüchtlingszahlen hinaus. "Jedoch hatte sich die Kreisverwaltung im Rahmen der zukünftigen Flüchtlingsstrategie des Enzkreises schon in einem Vorvertrag im Juni 2016 verpflichtet, 60 Plätze in der Gemeinschaftsunterkunft in Ötisheim zur vorläufigen Unterbringung (VU) für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren zu übernehmen", kritisiert Erik Schweickert (FDP), Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Landtag von Baden-Württemberg, an den sich Ötisheims Bürgermeister Werner Henle gewandt und um Unterstützung gebeten hatte.

Kopfschütteln und Unverständnis

Kopfschütteln und Unverständnis haben die heftigen Vorwürfe der Gemeinde Ötisheim nun beim Landratsamt Enzkreis ausgelöst. Landratsvize Wolfgang Herz gehe davon aus, dass es sich um ein ärgerliches Missverständnis handele und auch im Interesse der aktuell in Ötisheim untergebrachten Flüchtlinge zeitnah ein für alle Beteiligten gutes Ergebnis erzielt werde, heißt es in einer Stellungnahme des Amtes.

"Ötisheim hat uns zweimal sehr unterstützt"

„Die Gemeinde Ötisheim, allen voran Bürgermeister Werner Henle und ein sehr aktives Netzwerk Ehrenamtlicher, haben uns in der heißen Phase der Flüchtlingskrise zweimal tatkräftig unterstützt“, lobt Herz. Dies sei bei der im Juni 2015 vereinbarten Errichtung einer gemeinsamen Unterbringung zur langfristigen Anmietung für vorläufige Unterbringung des Enzkreises (60 Plätze) und der Anschlussunterbringung der Gemeinde (zwölf Plätze) sowie im November 2015 bei der Anmietung einer Industriehalle durch den Enzkreis als Notunterkunft der Fall gewesen.

"Seit Monaten in gutem Kontakt"

„Wegen der neuen Lage bei der Flüchtlingsunterbringung mit praktisch Null Neuzugängen und stark steigender Anschlussunterbringung sind die Kreisverwaltung und die Gemeinden seit Monaten in gutem Kontakt, wie einerseits nicht mehr erforderliche Kapazitäten der vorläufigen Unterbringung abgebaut und gleichzeitig die Gemeinden durch die Nutzung dieser Gebäude bei der Erfüllung ihrer Pflicht zur Anschlussunterbringung unterstützt werden können“, erläutert Herz. Zuletzt sei dies Gegenstand einer Besprechung von Landrat Karl Röckinger mit den Bürgermeistern am 12. Oktober sowie eines Schreibens an die Gemeinden vom 28. Oktober gewesen.

"Das mutet schon seltsam an"

Herz wundert sich: “Wenn uns jetzt Ötisheim genau in dieser Phase der kreisweiten einvernehmlichen Lösungssuche am 17. Oktober einen auf 25 Jahre angelegten Mietvertrag vorlegt und sich dann lautstark empört, dass dieser nicht unverzüglich unterschrieben zurückkommt, sondern Gesprächsbedarf zu den Modalitäten angemeldet wird, mutet das schon seltsam an.“ Man hoffe im Landratsamt nun auf eine schnelle Rückkehr zur bewährten und vertrauensvollen Sacharbeit. „Niemand kann der Kreisverwaltung unterstellen, sie halte sich nicht an Vereinbarungen und von ihr im Gegenzug erwarten, dass sie aber flexibel auf grundlegende Veränderungen reagiert“, so Herz weiter, der das Interesse an einer schnellen Lösung herausstellt. Die einfachste Lösung könnte darin bestehen, dass 60 Bewohner aus der Fabrikhalle umziehen, sobald die Unterkunft fertig ist. Bis dahin sieht man im Landratsamt noch Zeit genug, den Mietvertrag final auszuhandeln. Dabei könnte zum Beispiel auch geregelt werden, dass die Gemeinde das Gebäude für eigene Zwecke zurückbekommen kann. Schließlich würden die Bewohner in absehbarer Zeit ohnehin vom Kreis in die direkte Wohnungsversorgung der Gemeinde übergehen.

„Audiatur et altera pars“

Nachdem sich auch der Landtagsabgeordnete Schweickert in die Diskussion eingeschaltet und auf den Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Grundsatz der Vertragstreue) verwiesen hat, findet dies im Landratsamt ungeteilte Zustimmung, allerdings ergänzt um „audiatur et altera pars“ (Man höre auch die andere Seite).

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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