Maskenpflicht auch an Haltestellen
Für einen sicheren ÖPNV nach der Corona-Pause

Region (kn)  Seit dem 16. März steht das öffentliche Leben aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend still. Auch in Bahnen und Bussen ging die Fahrgastnachfrage um 70 bis 90 Prozent zurück. Das Verkehrsangebot wurde mit einem reduzierten, aber stabilen Angebot und ausreichenden Kapazitäten für die Abstandswahrung aufrechterhalten. 
Ab 4. Mai wird auch der Schulbetrieb in Schritten wieder aufgenommen. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, soll der Unterricht zeitlich gestuft und in reduziertem Umfang auf weitere Klassenstufen ausgeweitet werden. Es kommt nun darauf an, dass sich alle weiterhin im Alltag, vor allem auch in Bussen und Bahnen, vorsichtig verhalten, um die Infektionszahlen gering zu halten, betonen Landesregierung und Verbände des Personennahverkehrs.

Schrittweise Normalisierung des Betriebs von Bahnen und Bussen

Auch Bahnen und Busse kehren schrittweise zum Normalbetrieb zurück. Sie sind für das Funktionieren der Mobilität unverzichtbar und leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Ab 4. Mai verkehren die Züge in den Hauptverkehrszeiten wieder weitgehend nach dem Normalfahrplan. Ab 15. Juni gilt dann wieder das reguläre volle Angebot. Der Busverkehr wird in den meisten Landesteilen bereits ab 4. Mai zum regulären Fahrplan wie an Schultagen zurückkehren. Die Fahrscheinkontrollen finden in gewohnter Weise statt. Der Vordereinstieg in den Bussen und der Fahrscheinverkauf durch die Fahrerin oder den Fahrer werden schrittweise wieder aufgenommen, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

Maskenpflicht im ÖPNV

Mit der schrittweisen Normalisierung wird es in Bahnen und Bussen wieder voller werden. Daher sind Maßnahmen wichtig, damit die Infektionsgefahr niedrig bleibt, auch wenn in den Fahrzeugen naturgemäß nicht immer der gleiche Abstand gehalten werden kann wie im öffentlichen Straßenraum. Die wichtigste Maßnahme ist daher die Pflicht, dass alle Fahrgäste ab 27. April 2020 in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen müssen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen. Diesen Zweck erfüllt ebenfalls ein Schal oder Tuch, das vor Mund und Nase getragen wird. Alltagsmasken sind nach der Nutzung bei 60 Grad zu waschen, zu bügeln oder im Backofen zu sterilisieren. Das Tragen medizinischer Masken (FFP2 und FFP3) ist nicht erforderlich, diese sollen dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker.

Fahrer in der Regel ohne Maske

Das Tragen einer Maske ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV entbehrlich, soweit sie sich in abgetrennten Bereichen aufhalten. Eine ausreichende Trennung des Fahrerplatzes kann durch bauliche Schutzvorrichtungen wie z.B. Plexiglasscheiben oder die Sperrung des Vordereinstiegs hinter der ersten Sitzreihe sichergestellt werden.

Weitere Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen im ÖPNV

Darüber hinaus gelten die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen, wie regelmäßiges Händewaschen sowie das Vermeiden von Berührungen im Gesicht. Um in den Bussen zur Fahrscheinkontrolle und zum Fahrkartenverkauf durch das Fahrpersonal zurückkehren zu können, werden die Busse mit Hilfe eines Förderprogramms des Verkehrsministeriums so rasch wie möglich mit zugelassenen verkehrssicheren Trennscheiben am Fahrerarbeitsplatz nachgerüstet.

Bestmöglich Abstand halten auch in Bahnen und Bussen

Die größte Reduktion der Ansteckungsgefahr wird durch Einhaltung eines (Mindest-)Abstandes von 1,50 Metern erreicht. In Bereichen, wo dies nicht durchgehend möglich ist, wie beispielsweise dem ÖPNV und damit auch im Schülerverkehr, reduziert die Verwendung einer die Nase und den Mund bedeckenden Gesichtsmaske das Infektionsrisiko für die umgebenden Personen. Somit reduziert die fachgerechte Anwendung einer solchen Maske das Infektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV substanziell. Dennoch gilt natürlich, dass auch in Bahnen und Bussen bestmöglich Abstand gehalten werden soll.

Nur 20 bis 50 Prozent der üblichen Schülermenge unterwegs

Der vorgesehene Plan des Landes zur schrittweisen Rückkehr zum Schulbetrieb hat zur Folge, dass bis zu den Pfingstferien an jedem Tag nur gut 20 Prozent, nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien im Stufenbetrieb nur rund 50 Prozent der üblichen Schülerströme zu den Schulen unterwegs sein werden. Gleichzeitig wird im Schülerverkehr wieder die volle Kapazität angeboten. Neben dem Schutz durch das Maskentragen wird dies die Situation in den Bahnen und Bussen spürbar entspannen und ein Abstandhalten in gewissem Umfang erleichtern.

Fahrgäste sollen Überlastungen melden

Sofern punktuell Überlastungen auftreten sollten, werden die Behörden zusammen mit den Verkehrsunternehmen nach Lösungen suchen. Aber auch die Fahrgäste sind gefordert: Beim Ein- und Aussteigen kann der nötige Abstand gewahrt werden, wenn die einsteigenden Fahrgäste an den Türen zuerst den Aussteigenden Platz machen. Im Schienenverkehr sollen sich die Fahrgäste beim Einsteigen über die gesamte Zuglänge verteilen, um eine gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste zu erreichen. Sollten die Fahrgäste punktuell hohe Überlastungen feststellen, können sie sich an das jeweilige Verkehrsunternehmen, den Verkehrsverbund oder an die zentrale EMail-Adresse der NVBW wenden: qualitaet@nvbw.de.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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