Maske als "geeignetes Mittel gegen die Pandemie"
Gericht weist Eilantrag gegen Maskenpflicht im Unterricht ab
Mannheim (dpa) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Unterricht abgelehnt. Zwei Schüler aus dem Landkreis Ravensburg wollten das Verbot kippen. Aus ihrer Sicht ist es unklar, ob es an Schulen ein hohes Infektionsrisiko gibt. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass ein einfacher Mund-Nasen-Schutz die Ausbreitung des Coronavirus wirksam bekämpfe.
Maskenpflicht an Schulen ist nicht zu beanstanden
Die Richter sahen das anders: Die Maskenpflicht sei ein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Es sei nicht zu beanstanden, diese Maskenpflicht an Schulen landesweit zu verhängen. Auch wenn im Landkreis Ravensburg derzeit weniger Menschen als im Landesdurchschnitt infiziert sind: Dies könne sich jederzeit schnell ändern. Landkreisgrenzen würden von Schülern und Lehrern «in vielen Fällen täglich überschritten», teilte der VGH in Mannheim am Freitag mit.
Schulen und Kitas sollen bei steigenden Infektionszahlen geöffnet bleiben
Das Kultusministerium begrüßte den Beschluss. «Die Entscheidung bestätigt, dass unsere Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen angemessen und verhältnismäßig sind», teilte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) mit. Auch Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) zeigte sich zufrieden: «Es ist unser Ziel, dass Schulen und Kitas auch bei steigenden Infektionszahlen weiter geöffnet bleiben. Ein landesweiter Lockdown soll in jedem Fall verhindert werden.» Das Tragen von Masken, sei auch in der Schule ein wesentliches Mittel, um Ansteckungen zu vermeiden.
Autor:Beatrix Drescher aus Bretten |
Woher wissen die Richter, dass das Tragen von Masken im Unterricht ein wesentliches Mittel ist, um Ansteckungen zu vermeiden? Es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege dafür, dass Alltagsmasken die Übertragung von Viren verhindern oder eindämmen. Selbst chirurgische Masken sind kein Hindernis für Viren. In einer qualitativ hochwertigen Studie an Klinikmitarbeitern waren Atemwegsinfektionen bei denen, die textile Masken trugen, wesentlich häufiger als bei denen, die keine Masken trugen. Es ist eine Verletzung der Menschenwürde, wenn man, wie bei der Maskenpflicht, ein sichtbares Zeichen des Gehorsams verlangt, obwohl denen, die es verlangen, klar ist, dass es keinen Nutzen hat. Das ist grundgesetzwidrig! Ganz besonders infam ist die Maskenpflicht an Schulen. Auch wenn Herr Drosten seine Daten entgegen dem Offensichtlichen zu interpretieren versucht, Kinder sind nun mal nach allen Erfahrungen kaum ansteckend, also keine reale Gefahr für Lehrer und Mitschüler. Und sie selbst haben ein minimales Krankheitsrisiko. Aber Kinder müssen lernen, aus der Mimik zu lernen. Ihre Entwicklung wird gestört, wenn sie anstatt Gesichtern mit Ausdrücken nur Masken sehen.