Änderung der Grundsteuer
"Grundstücke unbebaut zu lassen, ist nicht mehr attraktiv"
Region (kn) Im November hat der baden-württembergische Landtag ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. Die grüngeführte Landesregierung hat damit ein Gesetz auf den Weg gebracht, das verfassungskonform und transparent ist. Notwendig wurde das neue Gesetz, weil das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bisherige Ausgestaltung für nicht verfassungskonform erklärt hat. Die Landesregierung hat die Länderöffnungsklausel genutzt und der Grundsteuer ein modifiziertes Bodenwertmodell zu Grunde gelegt.
Investitionen in Gebäude werden gefördert
„Mit dem modifizierten Bodenwertmodell fördern wir Investitionen in Gebäude und schaffen Anreize zu bauen. Unbebaute Grundstücke brach liegen zu lassen, ist künftig nicht mehr attraktiv. Ein ressourcenschonender und damit nachhaltiger Umgang mit unseren Flächen wird so gefördert“, erklärt Andrea Schwarz, Landtagsabgeordnete der Grünen im Wahlkreis Bretten.
Wohnen im Durchschnitt nicht teurer
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Der Landesregierung war es wichtig, die kommunalen Landesverbände in die Entwicklung des Berechnungsmodels miteinzubeziehen. Land und Kommunen haben hier gemeinsam das Ziel verfolgt, dass Wohnen im Durchschnitt nicht teurer wird. Die Schwierigkeit war, für eine große Bandbreite an unterschiedlichen Gebäuden ein Modell zu finden, die einzelnen Gebäude korrekt darzustellen. „Dies ist uns dank der Unterstützung renommierter Verfassungsrechtler*innen im Prozess gelungen“, freut sich Schwarz. Für die Kommunen war es ebenfalls wichtig, dass die Berechnung der Grundsteuer anhand des neuen Models keinen zusätzlichen administrativen Aufwand erfordert – auch dieses Ziel wurde mit dem neuen Gesetz erreicht.
Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
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