Verwaltungsvereinfachung in der LBO soll kommen!
Im Gespräch mit Ministerin Nicole Razavi MdL


Frank Hörter im Gespräch mit der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg Nicole Razavi MdL

 | Foto: Ansgar Mayr MdL

  • Frank Hörter im Gespräch mit der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg Nicole Razavi MdL

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Am Rande einer Veranstaltung hatte der Pfinztaler CDU Vorsitzende und Sprecher im Technik und Umweltausschuss Frank Hörter die Gelegenheit mit der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg Nicole Razavi MdL über Verwaltungsvereinfachung und Stellplatzfragen zu sprechen. Nach der Ankündigung, das Widerspruchsverfahren gegen Bauanträge abschaffen zu wollen, will Wohnungsbauministerin Nicole Razavi weitere Regeln im Baurecht vereinfachen. Konkret geht es dabei um die Vorgaben zur Schaffung von Stellplätzen sowie die Regeln zum Bau von Kinderspielplätzen. «Wir machen Ernst mit dem Abbau von Vorschriften und von Bürokratie. Die Vorgaben des Landes für das Schaffen von Stellplätzen beim Wohnungsbau sind aktuell furchtbar kompliziert. Dabei kennen die Städte und Gemeinden die örtlichen Bedarfe selbst am besten», sagte Razavi. Die Ministerin plant deswegen, Vorgaben zur Errichtung von Stellplätzen komplett aus der Landesbauordnung zu streichen und an die Kommunen zu übertragen. Diese könnten dann durch eigene Satzungen festlegen, ob beim Bau neuer Wohngebäude auch Stellplätze errichtet werden müssen. Derzeit muss bei der Schaffung neuen Wohnraums grundsätzlich ein Autostellplatz pro Wohnung geschaffen werden.
Zudem soll die Vorgabe abgeschafft werden, dass Bauherren ab einer bestimmten Gebäudegröße, Spielplätze errichten müssen. Von dieser Pflicht sollen sie sich dem Ministerium zufolge künftig mit Ablösezahlungen freikaufen können. Mit den Einnahmen sollen Kommunen eigene Spielplätze errichten können. Bereits kürzlich hatte Razavi vorgeschlagen, das Widerspruchsverfahren gegen Bauanträge abzuschaffen, um die Genehmigungsverfahren von Bauanträgen zu verkürzen. Gegen einen genehmigten Bauantrag können Bauherren und Nachbarn derzeit Widerspruch einlegen. Das Verfahren dauert im Schnitt zwischen 6 und 14 Monaten.

Autor:

Frank Hörter aus Region

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