Förderprogramm „Spitze auf dem Land!"
Innovative Unternehmen im ländlichen Raum werden unterstützt

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum können sich bis zum 31. August für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben.  | Foto: magele-picture - stock.adobe.com
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum können sich bis zum 31. August für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben.
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Region (red) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum können sich bis zum 31. August für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben. Darauf weist die Grünen-Landtagsabgeordnete Andrea Schwarz aus dem Wahlkreis Bretten in einer Pressemitteilung hin.

Unterstützung für innovative Unternehmen

Das Förderprogramm der Landesregierung unterstütze innovative Unternehmen mit weniger als hundert Beschäftigten, die das Potenzial haben, zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs beizutragen. Ziel sei es, neue und einzigartige Ideen auf dem Markt zu etablieren, die die Unternehmen im ländlichen Raum weiter stärken.

Förderung von Projekten zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft

„Wir wollen mit dieser Förderrunde besonders Projekte zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft fördern!”, so Schwarz. „Diese Bereiche sind entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Durch innovative Ansätze für nachwachsende Ressourcen und geschlossene Wertstoffkreisläufe schaffen wir nicht nur die Wirtschaftsbasis für unsere Kinder, sondern auch die Exportschlager der Zukunft.“

Schriftliche Bewerbung erforderlich

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Bewerbung erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme wird auf Basis der Empfehlungen eines Bewertungsausschusses getroffen.

Förderung abhängig von Unternehmensgröße

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als hundert Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro, bei besonderen Beiträgen zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft bis zu 500.000 Euro.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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