Nach Zwangsgeld in Walldorf
Katzen-Arrest: Hinweis kam von Haubenlerchen-Beobachtern

Grundlage für das erste Zwangsgeld wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen sind laut dem Rhein-Neckar-Kreis Angaben einer Firma gewesen.  | Foto: sol.zero - stock.adobe.com
  • Grundlage für das erste Zwangsgeld wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen sind laut dem Rhein-Neckar-Kreis Angaben einer Firma gewesen.
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Walldorf (dpa/lsw) Grundlage für das erste Zwangsgeld wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen sind laut dem Rhein-Neckar-Kreis Angaben einer Firma gewesen. Diese soll den Bestand seltener Haubenlerchen in Walldorf kontrollieren. Mitarbeiter seien im Auftrag der Stadt regelmäßig zum Monitoring der Vögel unterwegs, teilte eine Sprecherin des Landratsamts in Heidelberg am Dienstag mit. Falls sie Hinweise über verbotenerweise streunende Katzen erhalten - durch persönliche Sichtung oder Aufnahmen der Wildkamera - geben sie die Angaben zu den betroffenen Tieren und Besitzenden an die Untere Naturschutzbehörde weiter, wie die Sprecherin erklärte. Die FDP im baden-württembergischen Landtag hat den obersten Datenschützer im Land, Stefan Brink, eingeschaltet.

Unerlaubt umfangreiche Daten und von Katzenbesitzern erstellt?

Es stelle sich die Frage, ob eine private Firma unerlaubt umfangreiche Daten von Katzen und ihren Besitzern erstellt und gesammelt hat, erklärte der FDP-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Bretten, Christian Jung, der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt habe die Firma nur mit dem Haubenlerchen-Monitoring beauftragt. Er habe daher Datenschützer Brink gebeten, den Sachverhalt und verschiedene Vorwürfe zu klären. Dieser habe zugesagt, die Sache zu prüfen. Von der Firma und aus dem Rathaus gab es zunächst keine Stellungnahmen zu den Vorwürfen.
Zwangsgeld von 500 Euro verhängt

Der Rhein-Neckar-Kreis hatte im Mai angeordnet, dass Katzen bis 2025 von April bis August nicht durch das Brutgebiet der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen im Süden der Stadt Walldorf streifen dürfen - es sei denn, sie werden an die kurze Leine genommen oder bewegen sich nachweisbar nicht in Bereichen, wo sie zur Gefahr für die Vögel werden können. Wegen Verstößen dagegen hat die Behörde in einem Fall ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt, wie am Montag bekannt wurde.

"Ich lehne den Katzen-Arrest ab"

"Merkwürdig ist ebenso, dass die in Walldorf in Zusammenarbeit mit dem gleichen Unternehmen aufgestellten Zäune zum Schutz der Haubenlerchen-Brutplätze nicht den beispielsweise in Zoos vorhandenen Zaun-Standards entsprechen, um die Vögel vor allen Säugetieren zu schützen", teilte der FDP-Politiker Jung weiter mit. Denn Füchse, Steinmarder, Elstern und Störche hätten Haubenlerchen ebenfalls gerne auf ihrem Speiseplan. "Auch deshalb lehne ich den sehr pauschalen und unverhältnismäßigen Katzen-Arrest in Walldorf ab."

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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