Coronavirus in Baden-Württemberg
Landesregierung verbietet Abholangebote im Handel

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, Abholangebote im Handel von diesem Mittwoch, 16. Dezember, an bis 10. Januar zu verbieten.  | Foto: ©Jon Le-Bon - stock.adobe.com
  • Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, Abholangebote im Handel von diesem Mittwoch, 16. Dezember, an bis 10. Januar zu verbieten.
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Stuttgart (dpa/lsw) Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, Abholangebote im Handel während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch, 16. Dezember, an bis 10. Januar zu verbieten. Dagegen dürfen die Händler weiter selber liefern oder liefern lassen, wie das grün-schwarze Kabinett am Dienstag in Stuttgart beschloss. Man wolle lange Schlangen vor den Geschäften und damit zusätzliche Kontakte unbedingt vermeiden, sagte ein Regierungssprecher am Dienstag, 14. Dezember, der dpa zu dem Verbot des sogenannten Click&Collect-Service.

CDU war für Abholangebote

Vor allem das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hatte sich für Abholangebote stark gemacht. Zuvor hatte der SWR über das Verbot berichtet. Im Zuge des Lockdowns müssen die meisten Händler - mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte - schließen.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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