Ehemalige Gemeinschaftsunterkunft als Quarantänebereich für Geflüchtete
Landkreis legt bei Eindämmung der Corona-Pandemie Augenmerk auf Gemeinschaftseinrichtungen

Kreis Karlsruhe (kn) Auf Einrichtungen, in denen auf engem Raum viele Menschen zusammenleben wie zum Beispiel Altenwohn- und Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte oder Arbeiterwohnheime, legt der Landkreis im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie ein besonderes Augenmerk. Das bezieht sich auf die Durchsetzung und Kontrolle der Hygiene- und Abstandsregeln, aber auch auf Testungen, die in diesen Einrichtungen bereits bei geringsten Symptomen einzelner Bewohner durchgeführt werden.

Ehemalige Gemeinschaftsunterkunft unentgeltlich zur Verfügung gestellt

Um im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte Infizierte bzw. Kontaktpersonen zuverlässig isolieren zu können, kann der Landkreis Karlsruhe jetzt auch auf die bereits aufgelöste Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet „Im Stöckmädle“ in Karlsbad-Ittersbach zurückgreifen. Sie wurde vom Eigentümer für die Zeit der Pandemie dem Landkreis Karlsruhe zur unentgeltlichen Nutzung angeboten. Das frühere Hotel, in dem früher mehr als 100 Asylbewerber untergebracht waren, eignet sich aufgrund seiner Raumzuschnitte besonders für diese Nutzung und konnte in kurzer Zeit und ohne größeren Aufwand wieder in Betrieb genommen werden. Es bietet Platz für bis zu 70 Personen.

Personen halten sich dort in der Regel maximal 14 Tage auf, werden vollständig versorgt, stehen unter medizinischer Aufsicht und werden wenn nötig vor Ort ärztlich betreut. Betreuungspersonal des Landratsamtes ist vor Ort und ein Sicherheitsdienst trägt rund um die Uhr Sorge dafür, dass die Quarantänebestimmung eingehalten werden.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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