Das ändert sich 2022
Mindestlohn steigt und Verbraucherschutz wird gestärkt

Das Jahr 2022 hält einige Neuerungen bereit.  | Foto: ©Wirestock  - stock.adobe.com
  • Das Jahr 2022 hält einige Neuerungen bereit.
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Region (ger) Im Jahr 2022 gibt es einige Neuerungen. Die Renten und der Mindestlohn steigen deutlich, allerdings erhöhen sich auch die Energiekosten erheblich. Der Verbraucherschutz wird gestärkt, indem zum Beispiel Elektrogeräte auch in Supermärkten zurückgegeben und Verträge mit Fitnessstudio oder Handyanbieter mit kürzeren Fristen gekündigt werden dürfen. Hier eine Auswahl .

Finanzen: 

Mitte des Jahres steigen die Renten deutlich um etwa vier bis sechs Prozent. Die genauen Anpassungssätze stehen noch nicht fest.
Der Mindestlohn wird angehoben, von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro ab 1. Januar. Ab Juli soll er wiederum auf 10,45 Euro erhöht werden, im Laufe des Jahres soll er – so ein zentrales Wahlversprechen der SPD – auf zwölf Euro brutto pro Arbeitsstunde ansteigen.
Der Grundfreibetrag erhöht sich seit 2013 jedes Jahr, so auch dieses Jahr, und zwar von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Er ist der Teil des Jahreseinkommens, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
Eine minimale Erhöhung erfahren auch die Hartz-IV-Bezüge: Für Erwachsene, egal ob Single oder liiert, sowie für Jugendliche zwischen 15 und 25, sofern sie im Elternhaus leben, erhöht sich der Regelsatz um je drei Euro, für jüngere Kinder um zwei Euro im Monat.

Energie:

2021 wurde der CO2-Preis für fossile Energieträger eingeführt, der sich nun bis 2025 jährlich erhöht. Der Preissprung fällt aber nicht so drastisch aus wie Anfang 2021. Laut ADAC schlägt sich das bei Benzin und Diesel um rund 1,5 Cent mehr pro Liter nieder. Um das etwas abzufedern, wurde die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Der Ölpreis und Saisoneffekte sorgen für weitere Preiserhöhungen. Die Kosten für Gas und Öl sind ebenfalls gestiegen, was die Heizkosten in die Höhe treibt.
Die Strompreise werden wegen der Umlage für Erneuerbare Energien (EEG) turnusgemäß angepasst. Diese sinkt zwar von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,7 Cent, weil die Beschaffungskosten der Versorger aber steigen, wird das bei den Verbrauchern eher nicht ankommen. Insgesamt 280 der rund 800 regionalen Versorger in Deutschland kündigten gar eine Strompreiserhöhung von durchschnittlich 7,6 Prozent an.

Tägliches Leben und Verbraucherschutz:

Die Deutsche Post hat zum 1. Januar ihre Preise erhöht: Standardbriefe kosten jetzt 85 statt 80 Cent, Postkarten 70 statt 60 Cent.
Seit dem Jahreswechsel ist die Einweg-Plastiktüte im Einzelhandel verboten. Die so genannten Hemdchenbeutel aus dünnem Kunststoff an Obst- und Gemüsetheken und Mehrwegtaschen aus dickerem Plastik bleiben erlaubt.
Alle Getränkedosen und Flaschen aus Kunststoff werden ab Jahresbeginn mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Davon ausgenommen sind nur reine Molkereiprodukte. Restbestände ohne Pfand dürfen noch bis 1. Juni verkauft werden.
Die Tabaksteuer wird erhöht, daher kostet eine Packung mit 20 Zigaretten seit Jahresbeginn durchschnittlich zehn Cent mehr. Ab 1. Juli wird außerdem auch Steuer auf die Substanz für E-Zigaretten und Wasserpfeifen-Tabak angerechnet.
Auch Supermärkte und Discounter mit einer Ladenfläche ab 800 Quadratmetern müssen seit dem 1. Januar alte Elektrogeräte zurücknehmen, wenn sie zumindest gelegentlich E-Geräte verkaufen. Wie bereits bei größeren Elektrofachgeschäften, Kaufhäusern, Baumärkten und Möbelhäusern gilt hier: Kleinere Altgeräte unter 25 cm können ohne den Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden, größere nur bei Kauf eines entsprechenden Neugeräts. Onlinehändler müssen bereits bei Vertragsabschluss fragen, ob bei Lieferungen eines E-Geräts ein entsprechendes Altgerät größer als 50 Zentimeter kostenfrei abgeholt werden soll. Für kleinere Geräte müssen die Onlinehändler Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung bereitstellen.
In Zukunft soll es – so sieht es der Koalitionsvertrag vor – eine Tierhaltungskennzeichnung geben, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Seit Jahresbeginn werden laut der Initiative Tierwohl auch Milch und Milchprodukte mit einer Haltungsformkennzeichnung versehen. Und das Töten von männlichen Küken ist seit 1. Januar in Deutschland verboten.
Für Verträge mit Fitnessstudios oder Zeitschriften-Abos, die ab dem 1. März abgeschlossen werden, gelten kürzere Kündigungsfristen von einem statt bisher drei Monaten. Diese Frist gilt jederzeit, auch nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Für Handy- und Internetverträge gilt das bereits seit Anfang Dezember 2021. Versicherungsverträge sind von der neuen Regelung ausgenommen. Auch Online-Vertragsabschlüsse kann man künftig leichter kündigen. Ab 1. Juli muss der Anbieter einen Kündigungsbutton auf seiner Homepage platzieren.
Viele Substanzen, die in Tattoo-Farben enthalten sind, sind zu Jahresbeginn in der ganzen EU verboten worden, da sie potentiell gefährlich oder noch nicht ausreichend erforscht sind. Dadurch darf der überwiegende Teil der Tätowierfarben praktisch nicht mehr benutzt werden, was nicht nur die Farbpalette verkleinert, sondern auch die Tätowierer vor große Probleme stellt.

Verkehr:

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss seinen alten Papier-Führerschein bis 19. Januar 2022 gegen einen fälschungssicheren im Scheckkarten-Format umtauschen. Der Umtausch erfolgt nach Geburt- beziehungsweise Ausstellungsjahr stufenweise. Bis 19. Januar 2023 haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 dafür Zeit.
Im Laufe des Jahres soll es verbindliche Pflicht für Autofahrer werden, mindestens zwei medizinische Masken im Verbandskasten im Fahrzeug dabeizuhaben.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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