Oberderdingen begrenzt Zahl der Wahlplakate

Die Gemeinde Oberderdingen begrenzt die zulässige Zahl der Wahlplakate bis DIN A1 in der Gemeinde in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf maximal 20 Plakate je Partei. | Foto:  Melanie Kintz, stock.adobe.com
  • Die Gemeinde Oberderdingen begrenzt die zulässige Zahl der Wahlplakate bis DIN A1 in der Gemeinde in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf maximal 20 Plakate je Partei.
  • Foto: Melanie Kintz, stock.adobe.com
  • hochgeladen von Christian Schweizer

Oberderdingen (kn) Die Gemeinde Oberderdingen begrenzt die zulässige Zahl der Wahlplakate bis DIN A1 in der Gemeinde in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf maximal 20 Plakate je Partei. Diesen Antrag haben alle Fraktionen des Gemeinderats gestellt und mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktionen begründen ihren Antrag zum einen mit der Zunahme an Wahlplakaten, deren Wirkung sie als gering einschätzen. Zum anderen diene die Reduzierung der Plakatierung der Müllvermeidung.

Erlaubnis für Sondernutzung notwendig

Plakatwerbung kann insbesondere durch baurechtliche, straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften reglementiert werden. Da die Aufstellung von Plakatträgern über die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Gemeingebrauch hinausgeht, ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet die zuständige Straßenbaubehörde. Der Anspruch der Parteien auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis kann durch schützenswerte Interessen der Gemeinde begrenzt werden.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.