Oberderdingen begrenzt Zahl der Wahlplakate

Die Gemeinde Oberderdingen begrenzt die zulässige Zahl der Wahlplakate bis DIN A1 in der Gemeinde in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf maximal 20 Plakate je Partei. | Foto:  Melanie Kintz, stock.adobe.com
  • Die Gemeinde Oberderdingen begrenzt die zulässige Zahl der Wahlplakate bis DIN A1 in der Gemeinde in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf maximal 20 Plakate je Partei.
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Oberderdingen (kn) Die Gemeinde Oberderdingen begrenzt die zulässige Zahl der Wahlplakate bis DIN A1 in der Gemeinde in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf maximal 20 Plakate je Partei. Diesen Antrag haben alle Fraktionen des Gemeinderats gestellt und mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktionen begründen ihren Antrag zum einen mit der Zunahme an Wahlplakaten, deren Wirkung sie als gering einschätzen. Zum anderen diene die Reduzierung der Plakatierung der Müllvermeidung.

Erlaubnis für Sondernutzung notwendig

Plakatwerbung kann insbesondere durch baurechtliche, straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften reglementiert werden. Da die Aufstellung von Plakatträgern über die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Gemeingebrauch hinausgeht, ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet die zuständige Straßenbaubehörde. Der Anspruch der Parteien auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis kann durch schützenswerte Interessen der Gemeinde begrenzt werden.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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