Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn
Planfeststellungsbehörde führt Scoping-Verfahren durch

Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) plant den zweigleisigen Ausbau der AVG-Strecke der Kraichgaubahn zwischen Karlsruhe und Bretten (Symbolbild). | Foto: Paul Gärtner/KVV
  • Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) plant den zweigleisigen Ausbau der AVG-Strecke der Kraichgaubahn zwischen Karlsruhe und Bretten (Symbolbild).
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Region (red) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) plant im Auftrag des Landkreises Karlsruhe den zweigleisigen Ausbau der AVG-Strecke der Kraichgaubahn im Abschnitt zwischen Karlsruhe und Bretten mit drei Bauabschnitten (A bis C). Das teilt das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe mit. Grund für den Ausbau sind Überlegungen, auf der Strecke zwischen Grötzingen und Heilbronn einen vierten Zug pro Stunde anzubieten. Dadurch soll die Bedienungsqualität verbessert werden.

Zweigleisiger Ausbau von Berghausen nach Jöhlingen

Abschnitt A der eingleisigen, elektrifizierten Bestandsstrecke beginnt auf der Gemarkung Pfinztal-Berghausen etwa auf Höhe des Klärwerks und endet am Jöhlinger Tunnel in Walzbachtal-Jöhlingen. Der Abschnitt soll auf einer Länge von rund 3,3 Kilometern ausgebaut werden. Für den zweigleisigen Ausbau des Abschnitts A wird von der Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidiums Karlsruhe ein sogenanntes Scoping-Verfahren durchgeführt.

Scoping-Verfahren soll umweltrelevante Belange ermitteln

Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Auch darüber hinaus gehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Interessierte Öffentlichkeit kann sich äußern

Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt. Sofern es nach Erhalt der Stellungnahmen noch klärungsbedürftige Punkte gibt, kann hierfür ein gesonderter Scoping-Termin anberaumt werden. Neben den betroffenen Fachbehörden, Naturschutzorganisationen und sonstigen Vereinigungen ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können ab sofort bis zum 4. Dezember schriftlich an die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet werden: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe, poststelle@rpk.bwl.de. Weitere Infos unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/scopingverfahren.

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Kraichgau News aus Bretten

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