Baden-Württemberg ändert Quarantäneregeln bei Coronaverdacht
Quarantänepflicht beginnt ab Rachenabstrich
Stuttgart (dpa/lsw) In Baden-Württemberg gelten von diesem Samstag an neue Quarantäne-Regeln bei möglichen oder nachgewiesenen Corona-Infektionen. Nach Angaben des Sozialministeriums vom Freitag müssen sich Menschen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns zum Schutz ihrer Mitmenschen direkt in häusliche Quarantäne begeben. Gleiches gilt für positiv Getestete, deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. «Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen», hieß es. Ab Dezember wird die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt gemäß dem jüngsten Beschluss von Bund und Ländern.
Nicht auf Anruf von Gesundheitsamt warten
Für Menschen, die nur den Verdacht haben, infiziert zu sein, beginnt die Quarantänepflicht ab einer Anordnung oder dem Moment, wenn sie einen Rachenabstrich machen lassen. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne. Positiv Getestete müssen sofort in Quarantäne, sobald sie das Testergebnis haben - und dürfen nicht noch bis zu einem Anruf vom Gesundheitsamt warten. «Die Quarantäne ist aus infektiologischer Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten und damit zum Schutz aller Menschen schnellstmöglich umzusetzen», erklärte Minister Manne Lucha (Grüne) laut Mitteilung. Verstöße gegen die Quarantäne werten die Behörden als Ordnungswidrigkeit. Dafür können Bußgelder in Höhe von mehreren Hundert bis einigen Tausend Euro verhängt werden - im Wiederholungsfall sogar von bis zu 25 000 Euro.
Autor:Beatrix Drescher aus Bretten |
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