Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
Radwegeausbau in der Region wird gefördert

Der Ausbau der Radwege wird vom Land Baden-Württemberg stark gefördert. | Foto: flyinger - stock.adobe.com
  • Der Ausbau der Radwege wird vom Land Baden-Württemberg stark gefördert.
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Sulzfeld/Kürnbach/Bretten (kn) „Der Ausbau der Fuß- und Radinfrastruktur geht voran. Baden-Württemberg gilt mittlerweile als Vorbild bei der Fuß- und Radverkehrsförderung.“ Derart euphorisch äußert sich die Grünen-Landtagsabgeordnete Andrea Schwarz. Aktuell profitieren in der Region einige Kommunen vom neu vorgestellten Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur des Landes. So zum Beispiel die Gemeinden Sulzfeld und Kürnbach - dort wurde der Ausbau der Radverkehrsverbindung zwischen den Kommunen neu in das Programm aufgenommen. In der Stadt Bretten wird hingegen ein ganzes Bündel an Maßnahmen gefördert. So wird der Neubau eines Radwegs in Büchig mit Anschluss an die K3504 unterstützt. Dazu kommt in der Melanchthonstadt noch die Förderung zum Bau der Radwegeverbindung von Sprantal nach Nußbaum. Ebenso wird vom Land der Bau des Radwegs Rinklingen nach Diedelsheim entlang des Saalbachs, zwischen Rinklinger Straße und Alte Poststraße,  der Neubau eines Radwegs entlang des Edith-Stein-Gymnasiums zwischen Breitenbachweg und Weißach sowie der Bau eines Radwegs entlang des Saalbachs zwischen dem Gottesackertor und der Wilhelmstraße gefördert.

"Infrastruktur verbessert sich deutlich"

„Mit dem Neu- und Ausbau dieser Fuß- und Radwege verbessert sich die Infrastruktur im östlichen Landkreis deutlich“, betont Schwarz. „Radfahren und zu Fuß gehen ist gesund und ist Klimaschutz. Die Radverkehrsförderung spielt eine entscheidende Rolle für die Verkehrswende. Ziel ist, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Wir wollen, dass auch der Weg zum Arbeitsplatz immer häufiger mit dem Rad zurückgelegt wird. Pendeln mit dem Rad soll schnell und sicher sein. Jetzt gehe es um die konkrete Umsetzung.“ Die Programmaufnahme ist aber noch nicht gleichbedeutend mit einer Förderung. Um eine Förderung  zu erhalten, müssen die Vorhabenträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungspräsidien.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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