Coronavirus in Baden-Württemberg
Regionale Corona-Hotspots im Südwesten nicht möglich

In Baden-Württemberg kommen regionale Corona-Hotspots mit schärferen Auflagen nach einer rechtlichen Prüfung des Sozialministeriums nicht infrage. | Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com
  • In Baden-Württemberg kommen regionale Corona-Hotspots mit schärferen Auflagen nach einer rechtlichen Prüfung des Sozialministeriums nicht infrage.
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Stuttgart (dpa/lsw) In Baden-Württemberg kommen regionale Corona-Hotspots mit schärferen Auflagen nach einer rechtlichen Prüfung des Sozialministeriums nicht infrage. Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag, 27. März, aus Koalitionskreisen in Stuttgart. Anders als etwa in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung nach dem 2. April greifen soll, sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden.

Ab 2. April könnten alle Schutzmaßnahmen fallen

Ein Regierungssprecher sagte der dpa, die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen. "Wir beraten am Montag, wie es nach dem 2. April weitergeht." Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Sie verweisen auf die hohe Zahl der Neuinfektionen. Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen voraussichtlich so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg.

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Kraichgau News aus Bretten

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