Freigängerkatze war wiederholt in Gefahrenbereich
Vogelschutz: Erstes Zwangsgeld für Katzenhalter

Eine seltene Haubenlerche sitzt auf einem Schutzzaun, der um ihr Brutgebiet gespannt ist. Foto: Marijan Murat/dpa
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Walldorf (dpa/lsw) Im Streit um das Freilaufverbot für Katzen in Walldorf hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einem ersten Fall ein Zwangsgeld erlassen. Wie das Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde mitteilte, war in diesem Fall eine Freigängerkatze wiederholt im Gefahrenbereich der im Süden Walldorfs lebenden Haubenlerche festgestellt worden. Ihr Halter muss deshalb 500 Euro zahlen. Die Zwangsgelder betragen bis zu 50.000 Euro. Die Haubenlerche ist eine akut vom Aussterben bedrohte Vogelart.

Zeitraum der Haubenlerchenbrut

Zwangsgeld kann erhoben werden, wenn der Halter entgegen der Anordnung den Freigang seiner Katze während des Zeitraums der Haubenlerchenbrut nicht unterbindet. Die kritische Zeit, in der die Vogeljungen das Nest verlassen und noch nicht fliegen können, reicht vom 01. April bis 31. August. Ein Zwangsgeld ist ein Beugemittel, um die bis 2025 geltende Allgemeinverfügung durchzusetzen. Es kann auch in gleicher Höhe wiederholt erhoben werden.

39 Widersprüche beim Regierungspräsidium Karlsruhe

Einige Katzenhalter haben sich gegen den Hausarrest für ihre Tiere gewandt. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe liegen 39 Widersprüche vor, die es allesamt ablehnte. Dagegen könnte noch geklagt werden. Das Landratsamt, das die umstrittene Allgemeinverfügung erließ, fühlt sich bestätigt, weil im ersten Katzen-Lockdown im vergangenen Jahr acht Jungtiere flügge geworden sind.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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