Serie Wissenswertes zu den Wahlen
Was ist eigentlich der Kreistag?

Foto: ©Damir - stock.adobe.com

Region (ger) Am 9. Juni stehen die Kommunal- und Europawahlen an. In einer kleinen Serie erklärt die Brettener Woche/kraichgau.news, was man zu den Wahlen und den Gremien, die gewählt werden, wissen muss. Heute geht es um den Kreistag.

Volksvertretung auf Landkreisebene

In den 35 Landkreisen in Baden-Württemberg werden bei den Kommunalwahlen alle fünf Jahre auch die Kreistage gewählt. Der Kreistag ist die Volksvertretung auf Landkreisebene. Er entscheidet über die Aufgaben, die der Landkreis erfüllen kann (freiwillige Leistungen) oder erfüllen muss (Pflicht- und Weisungsaufgaben). Der Landrat ist der Vorsitzende des Kreistags. Er wird für die Dauer von acht Jahren vom Kreistag gewählt.

Größe des Kreistags hängt von Einwohnerzahl ab

Wie viele Personen in einem Kreistag sitzen, hängt von der Einwohnerzahl des Landkreises ab. Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat 78 Sitze, tatsächlich gehören ihm aber derzeit 88 Personen an, der Kreistag des Enzkreises hat 52 Sitze, derzeit gehören ihm 58 Personen an. Die „überzähligen“ Kreisräte belegen Ausgleichssitze, die ihnen gemäß der Verhältniswahl zustehen. Aus jedem Wahlkreis wird ebenfalls abhängig von der Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl Kreisräte gewählt, im Wahlkreis Bretten-Gondelsheim sind es zum Beispiel sechs Kreisräte.

Von Abfallwirtschaft über Krankenhäuser bis Kreisstraßen

Die Landkreise und damit ihre Kreistage sind für alle Aufgaben zuständig, die die Gemeinden nicht selbst erfüllen können. Dazu gehören zum Beispiel die Abfallwirtschaft, die Sozial- und Jugendhilfe, der öffentliche Verkehr, Krankenhäuser, Berufs- und Sonderschulen sowie die Kreisstraßen. Außerdem entscheiden die Kreistage über die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises.

Ausschüsse befassen sich mit einzelnen Bereichen

Die Kreisrätinnen und Kreisräte üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie müssen im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung entscheiden. Zur Erledigung seiner Aufgaben bildet der Kreistag Ausschüsse, die sich mit den einzelnen Bereichen wie Jugendhilfe oder Umwelt und Technik befassen.
In den neun kreisfreien Städten, die es in Baden-Württemberg gibt und die auch Stadtkreise genannt werden, gibt es keinen Kreistag. Karlsruhe und Pforzheim sind zwei davon.

Alle Folgen der Serie finden Sie auf unserer Themenseite.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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