Kreisversammlung der Bürgermeister im Landkreis Karlsruhe
Weihnachtsmärkte: Stände ja, Glühwein nein

Kreis Karlsruhe (kn) Nachdem das Land Baden-Württemberg die Pandemiestufe drei ausgerufen hat, gelten auch für die Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe veränderte gesetzliche Vorgaben. Darüber, wie man sie umsetzt, beratschlagte die Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bei einer Klausurtagung am Wochenanfang in Bretzfeld. Die Teilnehmer waren sich dabei einig, einheitlich vorzugehen und sich mit der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Eindeutig sei die Empfehlung des Gesundheitsamtes für Weihnachtsmärkte: Stände - ähnlich einem Wochenmarkt - seien unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften machbar. Glühweinstationen, ob mit oder ohne Alkohol, wo Masken nicht getragen und sich in der Regel mit lauter Stimme verständigt werden müsse, dagegen nicht, unterstrich Landrat Christoph Schnaudigel.

Was ist unter Coronabedingungen möglich?

Er sprach sich jedoch nicht dafür aus, öffentliche Veranstaltungen jedweder Art grundsätzlich abzusagen. „Wir müssen auf absehbare Zeit mit dem Virus leben, deshalb sollen die gesetzlichen Regeln nicht nur als Einschränkung, sondern vielmehr als Richtlinien gesehen werden, was alles unter Coronabedingungen möglich ist."

Bekämpfung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch

Um die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden mit der Polizei zu vertiefen hatte der Kreisvorsitzende Bürgermeister Thomas Nowitzki (Oberderdingen) die Polizeipräsidentin Caren Denner eingeladen. Sie informierte die Gemeindeoberhäupter über eine bundesweite Strategie zur Bekämpfung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch, in die auch die Kommunen eingebunden werden sollen. Die entsprechende Vereinbarung zwischen Polizei und allen Städten und Gemeinden wird von der Kreisverwaltung koordiniert. Weitere Themen waren Kontrollen von LKW-Durchfahrtsverboten, die Kooperation im Flüchtlingsbereich sowie bei der Bekämpfung von Sucht, Kindesmissbrauch und Kinderpornographie.

Starker Anstieg des Betreuungsbedarfs bei Kindern

Sozialdezernentin Margit Freund berichtete zum Thema der Kindertagesbetreuung, dass sowohl die Betreuungsquote als auch der Betreuungsumfang für Kinder bis zum Schuleintritt ständig zunehme - und damit der Raum- und Personalbedarf vor Ort. Dabei hätten die Kommunen bislang sehr gut Schritt gehalten. Gleichwohl müsse der Ausbau weiter vorangetrieben werden, gerade für Flüchtlingskinder sei die Kindertagesbetreuung im Hinblick auf das spätere Schulleben außerordentlich wichtig. Nowitzki zeigte anhand der Gegenüberstellung der Zahlen auf, welche Arbeit Städte und Gemeinden geleistet haben: wurden im Jahr 2005 noch Landkreises 220 Kinder unter drei Jahren ganztägig betreut, stieg diese Zahl im Jahr 2018 auf 3.111. Hinzu komme, so Nowitzki, dass Kommunen auch bei Kindertagesstätten anderer Träger bis zu 95 Prozent der Kosten tragen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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