IG Gageneck schickt offenen Brief an Gemeinderäte und Bürgermeister
Weitere Forderungen zum Seniorenzentrum

Umstrittener Bebauungsplan für das Seniorenzentrum Jöhlingen: Die Anwohner des Wohngebiets Gageneck kritisieren einen massiven Baukörper sowie lärm- und geruchsintensive Anlagen an ihren Grundstücksgrenzen. | Foto: ch
  • Umstrittener Bebauungsplan für das Seniorenzentrum Jöhlingen: Die Anwohner des Wohngebiets Gageneck kritisieren einen massiven Baukörper sowie lärm- und geruchsintensive Anlagen an ihren Grundstücksgrenzen.
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WALZBACHTAL (ch) Wegen aus ihrer Sicht inkorrekter Darstellungen in der Presse hat sich die Interessengemeinschaft Gageneck (IGG) in einem offenen Brief an die Gemeinderäte/innen sowie an den scheidenden und den zukünftigen Bürgermeister von Walzbachtal gewandt.

Nicht grundsätzlich gegen Pflegeheim

In dem am Dienstag veröffentlichten zweiseitigen Schreiben betont die IGG, dass sich ihre Mitglieder „nicht grundsätzlich gegen ein Pflegeheim in Walzbachtal-Jöhlingen“ stellen, sondern sich „einen Dialog mit den betroffenen Anwohnern und die Abwägung aller Interessen“ wünschen. Die von den IGG-Mitgliedern nach eigener Darstellung bereits wiederholt vorgetragenen Einwände gegen den Bebauungsplan „Kirchberg“ richten sich erstens gegen die Zufahrten, die „eng, unübersichtlich, für Begegnungsverkehr ungeeignet und von Lkws schwer passierbar“ seien.

Anwohnerbelange "nicht beachtet"

Zweitens seien die Belange der unmittelbaren Anwohner, „nicht durch einen massiven Baukörper und lärm- und geruchsintensive Anlagen an der Grenze zu unseren Wohngebäuden belastet zu werden“, nicht beachtet und abgewogen worden. So sei im Rahmen des Verfahrens „der Höhenbezugspunkt sogar noch angehoben“ worden, sodass sich am unteren Teil des Planungsgebietes „eine massive 4-stöckige Gebäudefront“ ergebe. Zudem plane der Investor nach wie vor, „unmittelbar gegenüber unseren Wohngebäuden das Mülllager für die gesamten betrieblichen Gebäude“. Drittens orientiere sich „die Größe des Pflegeheims (laut Bebauungsplanakte 149 Plätze)“ nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern am Bedarf des Investors.

Einwendungen "weiterhin nicht berücksichtigt"

Aus den Stellungnahmen und Äußerungen von Bürgermeister Burgey werde ersichtlich, so der Vorwurf der IGG, dass „die Gemeinde offensichtlich nicht an einem konstruktiven Dialog interessiert“ war. Nur aus diesem Grund habe die IGG den Verwaltungsgerichtshof (VGH) bitten müssen, den Vollzug des Plans im Eilverfahren bis zur „Ermittlung aller abwägungserheblichen Belange“ vorläufig außer Kraft zu setzen. Zwar enthalte der jetzt vorliegende Entwurf des Bebauungsplans überarbeitete Festsetzungen und es seien zuvor eine verkehrs- und eine schalltechnische Untersuchung eingeholt worden. Aber die weiteren Einwendungen der Anwohner seien weiterhin nicht berücksichtigt worden.

Fünf Forderungen

Abschließend listet die IGG auf, welche weiteren Bestimmungen und Festsetzungen aus ihrer Sicht erforderlich sind: „Anpassung der Gebäudehöhen an die Umgebungsbebauung, Erweiterung des Bauabstands zum Wohngebiet, interne Gliederung des Gebiets, sodass keine Mülllager etc. an der Grenze zum Wohngebiet Gageneck zulässig sind, Minimierung von Emissionen, insbesondere Lärm, in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet, Nicht zulassen von Nebenanlagen außerhalb des Baufensters entlang des Kirchbergwegs.“

Mehr lesen Sie auf unserer Themenseite Seniorenzentrum Jöhlingen

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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