Anzeige

Es gibt mehr Geld für die Pflege
Die Beiträge steigen in diesem Jahr um 4,5 Prozent

Pflegebedürftige erhalten finanzielle Unterstützung. Wie viel Geld es pro Monat gibt, hängt vom Grad der Einschränkung ab. Der Medizinische Dienst stuft die Betroffenen in eine von fünf Kategorien ein. | Foto: Bialasiewicz/123rf
  • Pflegebedürftige erhalten finanzielle Unterstützung. Wie viel Geld es pro Monat gibt, hängt vom Grad der Einschränkung ab. Der Medizinische Dienst stuft die Betroffenen in eine von fünf Kategorien ein.
  • Foto: Bialasiewicz/123rf
  • hochgeladen von Kraichgau News Ratgeber

Region (txn). Krank oder pflegebedürftig zu sein, wird seit Jahren immer teurer. Aber jetzt gibt es auch einmal gute Nachrichten: Pflegebedürftige erhalten ab 2025 mehr Geld: „Während im vergangenen Jahr nur das Pflegegeld und die Pflegesachleistung angehoben wurden, sind diesmal alle Leistungen der Pflegekassen einheitlich um 4,5 Prozent heraufgesetzt worden. Das wurde schon 2023 im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) so festgelegt“, erläutert Frank Herold von der Pflegeberatung compass. „Die Erhöhung soll der erste Schritt einer turnusmäßigen Anpassung der Leistungen alle drei Jahre gemäß der Inflation sein.“

Und was bedeutet das in Zahlen? Zum Beispiel beträgt ab Jahresanfang die wichtigste Leistung, das Pflegegeld, 347 statt bisher 332 Euro für Pflegegrad 2, 599 statt 573 Euro für Pflegegrad 3, 800 statt 765 Euro für Pflegegrad 4 und 990 statt 947 Euro für Pflegegrad 5. 

Auch bei der Pflegesachleistung gibt es ein deutliches Plus: Für die Unterstützung eines Pflegedienstes können Pflegebedürftige jetzt zwischen 796 (bisher 761) Euro bei Pflegegrad 2 und 2.299 (bisher 2.200) Euro bei Pflegegrad 5 ausgeben. Die Leistungen beim Aufenthalt im Pflegeheim betragen nun zwischen 805 und 2.096 Euro, ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag, der von 125 auf 131 Euro angehoben wurde.

„Neben diesen bekanntesten Leistungen sind auch die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Wohngruppenzuschlag, die Zuschüsse zu Pflegehilfs- und -verbrauchsmitteln und digitale Pflegeanwendungen sowie für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen entsprechend erhöht worden“, zählt Herold auf. Der Experte empfiehlt, sich bei der Planung der Pflege fachkundig beraten zu lassen.

Es gibt fünf Pflegegrade

Doch wie wird der Pflegegrad, der Voraussetzung für das Pflegegeld ist, überhaupt ermittelt? Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Diese sind nach dem Grad der Selbstständigkeit abgestuft. Pflegegrad 1 bedeutet etwa eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Beim höchsten Grad – 5 – liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderer Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor. Entsprechend der einzelnen Stufen steht den Betroffenen Unterstützung zu. Im Vorfeld der Einordnung in einen Pflegegrad steht das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Im häuslichen Umfeld werden dabei die körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen erfasst. Aus diesem Eindruck wird ein Pflegegutachten erstellt, dass der Pflegeversicherung vorgelegt wird, die dann den entsprechenden Pflegegrad bestimmt.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.