Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen unter strengen Hygienemaßnahmen möglich
"Einschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen"

Region (kn) Seit Montag, 18. Mai, sind Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder möglich. "Der Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können, ist absolut nachvollziehbar und berechtigt", betont die Grünen-Landtagsabgeordnete Andrea Schwarz. Diesem Wunsch wolle die Landesregierung von Baden-Württemberg nun mit einer ersten vorsichtigen Öffnung nachkommen.

Rücksicht und Verständnis

"Wir bitten aber auch alle, die Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden, zu berücksichtigen. Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen", so Schwarz. Und weiter: "Ich appelliere aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen." Dazu gehöre auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden könne, betont die Grünen-Abgeordnete.

Einschränkungen haben "tiefe Spuren hinterlassen"

Den Verantwortlichen der Regierung sei es indes bewusst, "dass die harten Einschränkungen der letzten Wochen tiefe Spuren und große Zumutungen bei allen Betroffenen – Pflegerinnen und Pflegern, Angehörigen und insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern - hinterlassen haben". Alle hätten mit ihrem umsichtigen und verantwortungsvollen Handeln dazu beigetragen, dass die erste Phase der Pandemie bisher vergleichsweise gut gemeistert worden sei. "Deshalb müssen Lockerungen so gestaltet sein, dass besonders vulnerable Menschen mit Grunderkrankungen und Pflegebedürftige geschützt sind, um schwerste Krankheitsverläufe im Falle einer Infektion zu verhindern", erklärt die Landtagsabgeordnete. 

Besuchsregeln für Einrichtungen

Folgende Besuchsregeln gelten für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen sowie in anbietergestützten ambulant betreuten Wohngemeinschaften:

  • Bewohnerinnen und Bewohner ist pro Tag grundsätzlich ein Besuch erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Personen beschränkt.
  • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, Besucherzimmern oder anderen geeigneten Besucherbereichen zulässig.
  • Besuchswünsche sollen bei der Einrichtung vorab angemeldet werden, um den Einrichtungen ein Besuchsmanagement zu ermöglichen.
  • Die Besucher müssen von der Einrichtung registriert werden. Das ist notwendig, um nötigenfalls eine Kontaktnachverfolgung durchführen zu können.
  • Einrichtungen können aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Händedesinfektion und mit Mund-Nasenschutz betreten werden.
  • Besucherinnen und Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen in der Einrichtung einhalten.
  • Die Einrichtungen haben ein einrichtungsspezifisches Besuchskonzept festzulegen.
Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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