Bedingungslosen Kinderzuschlag gibt es nicht
Falschmeldung zum Thema Kinderzuschlag verbreitet sich in sozialen Medien

Karlsruhe/Rastatt (kn) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt verbreitet sich derzeit in den sozialen Medien die Falschmeldung, "dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat". Das hat die Agentur in einer Presseerklärung mitgeteilt. Die starre obere Einkommensgrenze sei zum 1. Januar 2020 zwar aufgehoben worden, "aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht", so die Arbeitsagentur. Der Kinderzuschlag könne, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen.

Schnelle Information unter KiZ-Lotsen

Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohne, könnten Interessierte mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort könnten sie den Kinderzuschlag auch direkt online beantragen.

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Kraichgau News aus Bretten

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