20.000 Zuschauer ohne Maskenpflicht ab Paderborn-Heimspiel zugelassen
KSC mit 2G-Regel und 20.000 Zuschauern im BBBank Wildpark

Karlsruhe (kn) Der Karlsruher SC kann ab sofort wieder 20.000 Zuschauer ohne Maskenpflicht im BBBank Wildpark empfangen. Die Maximalauslastung ist mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg möglich, durch die der KSC seine Heimspiele unter Einhaltung der 2G-Regelung veranstalten kann. Das hat der Verein in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt. Erstmalige Anwendung findet die 2G-Regel beim kommenden Heimspiel gegen den SC Paderborn am 31. Oktober, 13.30 Uhr.

Maskenpflicht fällt komplett weg

Durch die neue Corona-Verordnung kann der KSC den im Neubau befindlichen BBBank Wildpark wieder voll auslasten. Gleichzeitig fällt die Maskenpflicht komplett weg. Weiterer Vorteil durch den Umstieg auf das 2G-Optionsmodell ist nach Angaben des Vereins die anonymisierte Nachverfolgung und damit der Wegfall der Ticketpersonalisierung. Zudem können so nun auch wieder günstigere Tagestickets für die Stehplatzbereiche verkauft werden. Gleichzeitig soll die Umstellung auf 2G zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen. 

Intensive Abwägung und Austausch

"Nach intensiven internen Abwägungen und dem Austausch mit Gesundheitsamt, Ordnungsamt, dem Fandachverband ‚Supporters Karlsruhe 1986‘ sowie Vertretern der aktiven Fanszene haben sich Beirat und Geschäftsführung des KSC für die Einführung der 2G-Regelung entschieden. Nur so ist die Rückkehr zur Maximalauslastung und damit der nächste Schritt in Richtung Normalität möglich", so KSC-Geschäftsführer Michael Becker. Und weiter: "Zudem macht es uns die 2G-Regelung möglich, die viel diskutierte Maskenpflicht im Stadion komplett abzuschaffen. Zuletzt kam es hier bekanntlich immer wieder zu Verstößen, die so nun der Vergangenheit angehören."

Welche Zutrittsvorrausetzungen gelten ab sofort im BBBank Wildpark?

  • Geimpft: Dem Ordnungspersonal muss der digitale oder in Papierform vorhandene Impfnachweis als Bescheinigung über den vollständigen Impfschutz und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
  • Genesen: Dem Ordnungspersonal muss ein Genesenennachweis, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage alt ist sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist der Zutritt durch die durchgängigen regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen (Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Schülerfahrkarte für den ÖPNV, Schuljahreszeugnis). Soweit aufgrund besonderer Umstände Schülerinnen und Schüler keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, kann der Nachweis auch mit Hilfe ihres nachgewiesenen Alters (durch ein amtliches Dokument oder einen amtlichen Ausweis) erbracht werden. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.

Was ist mit Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?
Nicht impffähige Personen benötigen zusätzlich zum gültigen Personalausweis oder Reisepass ein ärztliches Attest, aus dem klar und eindeutig hervorgeht, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Muss im BBBank Wildpark eine Maske getragen werden?
Nein, durch die Wahl des 2G-Optionsmodells entfällt die Maskenpflicht für alle Besucher auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Nur für Beschäftigte/Mitarbeitende gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.

Sind die Tickets weiterhin personalisiert?
Nein, eine Personalisierung von Eintrittskarten ist nicht mehr Voraussetzung zur Corona-Nachverfolgung. Stattdessen wird auf eine anonymisierte Nachverfolgung via Luca-App, Corona-Warnapp oder Kontaktverfolgungsformular zurückgegriffen, wie es bereits beispielsweise auch in Gaststätten der Fall ist.

Kann ich meine Dauerkarte aufgrund der Änderungen zurückgeben?
Ja, das ist möglich. Über den genauen Prozess der anteiligen Dauerkarten-Rückerstattung für die noch ausstehenden Heimspiele informieren wir zeitnah ausführlich. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld. Bitte beachten Sie aber, dass bei einer Stornierung der Dauerkarte das Vorkaufsrecht für die Dauerkarte 2022/23 entfällt. Bitte beachten Sie zudem, dass sich die Verordnungen und damit auch die Zutrittsvoraussetzungen schon bald wieder kurzfristig ändern können.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Der KSC ist unter 0721/9643450 und per E-Mail via service@ksc.de erreichbar. Am Spieltag ist auch der i-Punkt auf dem Stadionboulevard hinter der Osttribüne besetzt.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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