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Dicht dran: Bauherren sollten das WHG kennen

Dipl. Ing. Kolja Winkler | Foto: Kühl PR

Dipl. Ing. Kolja Winkler, Geschäftsführer der ABG Abdichtungen, Boden- und Gewässerschutz GmbH, ist als Gutachter im Bereich von Feuchtigkeitsschäden tätig. In seiner Kolumne „Dicht Dran“ beleuchtet Winkler aktuelle Trends und Besonderheiten und gibt Bauherren und Eigenheimbesitzern Tipps, Ideen und Lösungen an die Hand. Mehr von "Dicht dran" finden Sie auf unserer Themenseite.

Warum sollten Bauherren das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kennen?

Winkler: § 18 a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eröffnet Ländern und Kommunen die Möglichkeit, die Verantwortung für die Versickerung von Niederschlagswasser Dritten, sprich den Grundstückseigentümern, aufzuerlegen. In Baden-Württemberg muss das Niederschlagswasser zum Beispiel bei Neubauten grundsätzlich versickert werden.

Was bedeutet das für Bauherren?

Winkler: Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Abwasseranlage in die angeschlossenen Grundstücke hat man sich vielerorts selbst zu schützen. Bei Mängeln oder Schäden, z.B. durch Hochwasser, Wolkenbrüche oder Schneeschmelze haftet allein der Bauherr.

Worauf muss der Bauherr also achten?

Winkler: Trifft Sickerwasser auf eine wasserundurchlässige Bodenschicht, bildet sich Schichtenwasser, das schnell zu Drückendem Wasser wird. Um das Eindringen von Wasser bei Rückstau zu vermeiden, ist es wichtig auf den Einbau von Rückstausicherungen bei Bodenabläufen und Lichtschächten zu achten. Besser noch ist es die Kellerabdichtung für den Lastfall Drückendes Wasser (DIN 18195, Teil 6) auszulegen. Sonst wird der Keller trotzdem eines Tages feucht.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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