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Die Unterschiede der Hausanbieter kurz erklärt
Den richtigen Baupartner finden

Beim Bauen auf eigenem Grund mit einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer haben Bauherren nur einen Vertrags- und Ansprechpartner für den gesamten Bau. Foto: djd-k/Bauherren-Schutzbund
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  • Beim Bauen auf eigenem Grund mit einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer haben Bauherren nur einen Vertrags- und Ansprechpartner für den gesamten Bau. Foto: djd-k/Bauherren-Schutzbund
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(djd-k). Bei der Planung eines neuen Eigenheims stellt sich die Frage, mit welchem Baupartner man dieses Projekt in Angriff nehmen möchte. Laut Umfrage des Bauherren Schutzbund e.V. (BSB) entscheiden sich rund 53 Prozent der privaten Bauwilligen für einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer, 37 Prozent für einen Bauträger und 10 Prozent für einen Architekten. Doch worauf kommt es bei der Auswahl der Anbieter an? Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins BSB, erklärt die Unterschiede.

Generalunternehmer und Generalübernehmer: Bauen auf eigenem Grund

Wer ein eigenes Grundstück besitzt, baut meist mit einem Generalunternehmer oder -übernehmer. In beiden Fällen wird der Bau des Hauses vertraglich als Komplettleistung angeboten. Der Generalunternehmer erbringt einen Teil der Leistungen selbst, zum Beispiel den Rohbau. Andere Gewerke wie Tiefbau, Estrich, Putz oder die Dacheindeckung vergibt er an Nachunternehmen. Vorteilhaft für den Bauherrn ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, der auch für ein mängelfreies Werk haftet. Den gleichen Vorteil bietet der Generalübernehmer. Er steht eher in der Funktion eines Projektleiters. Er vergibt alle Bauleistungen und Gewerke an Nachunternehmen und koordiniert sie.

Bauträger: Käufer statt Bauherr

Beim Bauen mit einem Bauträger ist das Unternehmen Eigentümer des Grundstücks und tritt selbst als Bauherr auf. Der größte Unterschied ist, dass der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber einer Immobilie ist. Das bedeutet auch, dass er frühzeitig Zahlungen leistet, aber erst später Eigentümer von Haus und Grundstück wird. Die Eigentumsansprüche sind in einer "Auflassungsvormerkung" im Grundbuch abgesichert. Genaue Informationen zu den Unterschieden und viele weitere Tipps rund ums Bauen gibt ein "Ratgeber Hausneubau", der auf www.bsb-ev.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Das Bauen mit einem Bauträger ist etwa eine Alternative, wenn man Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern erwerben möchte - oder wenn aufgrund der angespannten Grundstückssituation kein eigener Grund und Boden verfügbar ist.

Architekt: Mehr Verantwortung für den Bauherrn

Das Bauen mit einem Architekten ist für Verbraucher interessant, die sich einen individuellen, maßgeschneiderten Hausentwurf wünschen. In den Händen des Architekten liegen Planung und die Ausschreibung der Bauleistungen, Koordination und Überwachung der Bauunternehmen und Gewerke und die Rechnungsprüfung. In dieser Konstellation ist der Bauherr selbst Vertragspartner der ausführenden Firmen. Das bedeutet wesentlich mehr Verantwortung, zudem muss man sich bei Mängeln mit den einzelnen Vertragspartnern auseinandersetzen.

Beim Bauen auf eigenem Grund mit einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer haben Bauherren nur einen Vertrags- und Ansprechpartner für den gesamten Bau. Foto: djd-k/Bauherren-Schutzbund
Die Wahl des Baupartners hat für Bauherren wesentlichen Einfluss darauf, wer Ansprechpartner und haftbar für Mängel am Neubau ist. Foto: djd-k/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de
Vertragspartner für den Bau eines Eigenheims können Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger oder Architekten sein. Foto: djd-k/Bauherren-Schutzbund
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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