Corona-Regeln im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, in Pforzheim und dem Enzkreis ab dem 8. März
Ab heute gelten Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Museen und Zoos

Foto: j-mel / stock.adobe.com

Region (kn) Seit fünf Tagen in Folge liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe unter 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, teilte das Landratsamt Karlsruhe am Montag, 8. März mit. Seit drei Tagen liege sie über 50 Neuinfektionen. Somit würden ab Montag neue Lockerungen in Kraft treten. Neben Buchhandlungen, Blumengeschäften und Gartenmärkten, die abhängig von der Verkaufsfläche bereits seit 1. März wieder öffnen durften, könnten nun Einzelhandelsgeschäfte sogenanntes „Terminshopping“ anbieten, also Einkäufe mit vorheriger Terminbuchung.

Corona-Lockerungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe

Ebenso seien mit Terminbuchung und Dokumentation Besuche von Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten wieder möglich. Von den Lockerungen ebenfalls umfasst seien ab sofort Individualsportarten im Außenbereich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder maximal 20 Kindern. Sobald die Inzidenz unter 50 falle, seien weitere Lockerungen möglich, heißt es in der Pressemitteilung. Steige sie über 100, würden wieder weitergehende Einschränkungen gelten. Aktuell betrage die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 66,7 und für den Stadtkreis Karlsruhe 74.

Corona-Lockerungen in Pforzheim und dem Enzkreis

Das Landratsamt Enzkreis bestätigte am Montag, dass im Enzkreis und der Stadt Pforzheim seit fünf Tagen in Folge weniger als 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner bekannt geworden seien. Daher dürfe in Pforzheim - laut Internetseite - der gesamte Einzelhandel unter Bedingungen wieder öffnen. Dazu gehörten die Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung und das Tragen von medizinischen Masken. Weiterhin dürften Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Einzelunterricht und für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen sei mit maximal zehn Personen möglich. Der  Wildpark Pforzheim könne nach einer Reservierung des Besuchs unter pforzheim.de/wipa und mit Dokumentation der Kontaktdaten besucht werden. Auch der Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, sei mit Dokumentation der Kontaktdaten und mit Voranmeldung erlaubt. Derzeit würden Museen und Galerien auf die Öffnung vorbereitet.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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