CORRECTIV - FAKTENCHECK DER WOCHE
Gefälschtes Dokument: NRW-Polizeibeamte sollen nicht Straftaten von Ausländern vertuschen
Eine Fälschung aus dem Jahr 2017 macht erneut die Runde. In einer „Vorschrift“ wurden Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen angeblich aufgefordert, bei Straftaten von Geflüchteten und Asylbewerbern die Medien nicht zu informieren und keine Ermittlungen einzuleiten. Das Innenministerium dementiert.
Per Whatsapp erreichte uns diese Woche ein Bild eines Dokuments. Das offiziell aussehende Schreiben trägt den Titel „Vorschrift zur Verhaltensweise der Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachen Ausländerkriminalität“. Es weist Polizeibeamte angeblich an, bei Straftaten von Geflüchteten keine Strafverfahren einzuleiten und die Medien nicht zu informieren.
Screenshots des Dokuments kursieren aktuell auch auf Telegram und Facebook. Es handelt sich um eine Fälschung.
Innenministerium von Nordrhein-Westfalen und Polizei bezeichnen Dokument als Fälschung
Datiert ist die vermeintliche Vorschrift auf den 13. Juli 2017. Unter Punkt 2 heißt es: „Falls die Straftat von einem Flüchtling, Asylbewerber oder von einer Person mit Migrationshintergrund (auch gruppenweise) begangen wurde, sollen jegliche Kontakte mit den Massenmedien ausgeschlossen werden.“ Weiter heißt es: „Falls das Polizeidelikt von einem Flüchtling, Asylbewerber oder von einer Person mit Migrationshintergrund (auch gruppenweise) begangen wurde, soll das Strafverfahren nicht eingeleitet werden, sondern ein Verweis erteilt werden.“
Wie wir recherchierten, machte das Dokument erstmals 2017 einige Wochen vor der Bundestagswahl in Sozialen Netzwerken die Runde. In einer Pressemitteilung stellte das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen am 16. August 2017 klar, es sei frei erfunden und entbehre jeglicher Grundlage.
Das Dokument wurde damals in Kombination mit einem gefälschten Schreiben des Innenministers von NRW, Herbert Reul, verbreitet. Darin forderte er angeblich den Polizeipräsidenten für Köln und Leverkusen dazu auf, „Straftaten von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund zu vertuschen”.
„Bei dem von Ihnen verlinkten Dokument handelt es sich um eine Fälschung“, teilte Leoni Möllmann, Sprecherin des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen, CORRECTIV.Faktencheck 2018 mit. Quelle: CORRECTIV.Faktencheck
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen zu diesem Faktencheck:
Pressemitteilung des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen, 16. August 2017: Link (archiviert).
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Stand vom 26.10.2022. Mögliche Änderungen oder Aktualisierungen finden Sie hier im Originalartikel: https://correctiv.org/faktencheck/2022/10/26/gefaelschtes-dokument-nrw-polizeibeamte-sollen-nicht-straftaten-von-auslaendern-vertuschen/“
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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