Sicherheit
Kriminalitätsbelastung weiter gesunken
Region (kn) In Baden-Württemberg ist die Kriminalität auf dem niedrigsten Stand seit 1984. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg hervor. Die Anzahl der erfassten Straftaten im Jahr 2020 liegt mit 538.566 auf dem niedrigsten Stand seit 30 Jahren, seit dem Jahr 1991. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit 6,1 Prozent weniger Straftaten verzeichnet. Die Kriminalitätsbelastung in Baden-Württemberg reduzierte sich somit ein weiteres Mal auf 4.852 Straftaten je 100.000 Einwohner. Auch die Aufklärungsquote ist mit 64 Prozent die Beste seit Anfang der 1960er Jahre. Der Wohnungseinbruchdiebstahl wurde auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 1971 gesenkt.
Eine pandemiegeprägte Sicherheitslage
„Die Kriminalität kannte keinen Lockdown. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie greifen im Jahr 2020 tief in das öffentliche Leben und auch in das Privatleben der Menschen in Baden-Württemberg ein. Die Einschränkungen in der Geschäfts- und Arbeitswelt, insbesondere aber Änderungen im Freizeit- und Kontaktverhalten der Bevölkerung, verändern auch das kriminelle Handeln. Dies wirkt sich auch auf die Kriminalitätslage aus. Bislang statistisch unauffällige Straftaten wie der Subventionsbetrug oder Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz nehmen zu“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung des Sicherheitsberichts 2020.
Wohnungseinbrüche auf Tiefstand, gestiegene Aufklärungsquote
„Jeder Einbruch trifft die Menschen in ihrer privaten Lebensgestaltung ins Mark. Neben den monetären Verlusten kämpfen Opfer nicht selten jahrelang mit den psychischen Folgen. Ein zentrales Bedürfnis, sich in den eigenen vier Wänden sicher zu fühlen, wird angegriffen. Deshalb ist die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls seit Jahren ein Arbeitsschwerpunkt der Polizei Baden-Württemberg. Die Polizei hat die in den Vorjahren erreichte Trendwende nicht nur verstetigt, sondern die Fallzahlen auf einen historischen Tiefstwert gesenkt: Den niedrigsten Wert seit dem Jahr 1971. Die Fälle gehen das sechste Mal in Folge zurück, diesmal um rund 27 Prozent. Diese langfristige Entwicklung ist Beleg unserer Strategie einer klugen Schwerpunktsetzung. Hinzu kommt, dass die Menschen pandemiebedingt häufiger zu Hause waren. Das verringert die Tatgelegenheiten und hat auch zu dieser positiven Entwicklung beigetragen“, zeigte sich Innenminister Thomas Strobl überzeugt.
Starker Rückgang bei der Eigentumskriminalität
Seit 2014, dem Jahr mit dem höchsten Stand an Wohnungseinbrüchen (13.438 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 14 Prozent) in Baden-Württemberg, konnten die Fallzahlen um fast zwei Drittel auf 4.696 Fälle gesenkt werden. Dazu konnte die Aufklärungsquote das vierte Jahr in Folge jenseits der 20-Prozent-Marke verstetigt werden und lag im Jahr 2020 bei 24,1 Prozent. Das ist der höchste Wert seit dem Jahr 1982. „Diebstahlsdelikte in ihrer Gesamtheit machen rund ein Viertel der erfassten Kriminalität in Baden-Württemberg aus. In diesem Deliktsbereich ist im fünften Jahr in Folge ein deutlicher Rückgang zuletzt um 15 Prozent zu verzeichnen. Das bedeutet fast 24.000 Diebstahlsstraftaten weniger. Seit dem Jahr 2016 sind es über 77.000 Diebstahlsstraftaten weniger. Pandemiebedingte Ladenschließungen sowie der Ausfall von Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Volkfeste haben diesen positiven Trend freilich auch beeinflusst“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl.
Weniger Straftaten im öffentlichen Raum
„Die Anzahl der Straftaten im öffentlichen Raum geht zum fünften Mal in Folge zurück. Die Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum ist ein zentrales Handlungsfeld dieser Landesregierung. Die in dieser Legislaturperiode erarbeiteten Konzepte und durchgeführten Maßnahmen sind sehr erfolgreich und greifen auch unabhängig von den durch die Pandemie verursachten Einschränkungen des öffentlichen Lebens“, erläuterte Minister Thomas Strobl. Seit dem letztmaligen Höchststand im Jahr 2015 konnten die Straftaten im öffentlichen Raum um rund 16 Prozent reduziert werden. Dies betrifft unter anderem Aggressionsdelikte (- 5,7 Prozent), Fälle der Rauschgiftkriminalität (- 4,2 Prozent) und sexuelle Belästigungen (- 10,9 Prozent) im öffentlichen Raum. „Die Krawallnacht in der Stuttgarter Innenstadt vom 20. auf den 21. Juni 2020 zeigt aber die Notwendigkeit, hier nicht nachzulassen. Wir tolerieren in Baden-Württemberg keine Gewalt. Die Ereignisse bestärken uns, den eingeschlagenen Weg einer lückenlosen Aufklärung mit aller Kraft fortzuführen. Kein Täter soll sich sicher fühlen. Die akribische und professionelle Ermittlungsarbeit bildet die Grundlage für gerechte, harte Urteile durch die Justiz. Der Staat zeigt seine Wehrhaftigkeit“, so Innenminister Thomas Strobl.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
„Bei diesen Taten tun sich wahre Abgründe auf. Wir setzen alles daran, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern und Täter mit aller Härte zu bestrafen. Die Polizei geht jeder einzelnen Tat konsequent nach. Im Jahr 2020 haben wir mit dem Sonderprogramm Kinderpornografie zusätzlich eine Million Euro zur Stärkung der Ermittlungskapazitäten bereitgestellt. Darüber hinaus steht den Ermittlerinnen und Ermittlern eine neu geschaffene gesetzliche Grundlage für den Einsatz von computergenerierten kinderpornografischen Dateien – sogenannten Fake-Bildern – zur Verfügung. Solche Bilder sind notwendig, um mit Täterinnen und Tätern in der virtuellen Welt in Kontakt zu treten und sie in der Folge dingfest machen zu können“, ergänzte Innenminister Thomas Strobl. Auch wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung statistisch nur circa 1,7 Prozent der Gesamtkriminalität ausmachen, so ist es in diesem sensiblen Bereich bedeutend, das Dunkelfeld weiter intensiv aufzuhellen. Von den erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im öffentlichen Raum klärt die Polizei nahezu zwei Drittel (64,3 Prozent) der Fälle auf, bei Betrachtung aller Sexualstraftaten sogar rund 86 Prozent und damit fast neun von zehn Fällen. Im Jahr 2020 sind die entsprechenden Zahlen um rund 14 Prozent weiter gestiegen. Der Anstieg der Gesamtfallzahlen ist ganz wesentlich durch die Zunahmen bei der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften geprägt, während bei der sexuellen Belästigung, dem sexuellen Übergriff und dem sexuellen Missbrauch von Kindern die Fallzahlen rückläufig sind. Die US-amerikanische Organisation NCMEC gibt Hinweise der Internetdienste auf kinderpornografische Inhalte an Strafverfolgungsbehörden weiter, so auch nach Deutschland. Dies führte im Jahr 2020 zu einem deutlichen Fallzahlenanstieg im Bereich der Verbreitung von Kinderpornografie. Im Jahr 2020 sind es 1.660 Verdachtshinweise für Baden-Württemberg, mehr als doppelt so viele als im Vorjahr.
Hasskriminalität bekämpfen
„Erfreulicherweise ist die Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2020 um etwa zehn Prozent auf 3.053 Fälle gesunken. Weil diese Kriminalität den Kern unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und die Menschenrechte angreift, werden wir auch hier keine Sekunde nachlassen, sondern politisch motivierte Straftaten in allen Facetten konsequent bekämpfen – ganz egal, aus welcher Richtung sie kommen. Politisch motivierte Gewaltdelikte gehen um mehr als die Hälfte auf 139 Fälle zurück. Mir bereitet es große Sorge, wie vehement Ausgrenzung und Hass in unserem Land mittlerweile nach außen getragen werden. Diese Taten richten sich verstärkt auch gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger. Daher haben wir bereits im Juli 2019 beim Landeskriminalamt eine zentrale Ansprechstelle etabliert, die mit einem gezielten Beratungsangebot rund um die Uhr zur Verfügung steht. Hasskriminalität bricht sich insbesondere vor allem in den sozialen Netzwerken Bahn. Durch Hetze soll offensichtlich ein Klima der Angst und Einschüchterung erzeugt werden, auch mit dem Ziel, das Vertrauen in den Staat zu beschädigen – sachliche Diskussionen: Fehlanzeige. Um dagegen vorzugehen, ist die Ergänzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes um eine Meldepflicht für Anbieter sozialer Netzwerke für strafbare Inhalte im Internet erforderlich. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Auch hier müssen sich die Menschen darauf verlassen können, sich frei und sicher bewegen zu können. Sie dürfen deshalb zu Recht davon ausgehen, dass die Sicherheitsbehörden Freiheit und Sicherheit im digitalen Raum ebenso konsequent schützen wie in der analogen Welt. Wichtig wäre auch, dass das ‚Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz‘, das bereits letztes Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, nun endlich in Kraft tritt. Damit das geschehen kann, müssen wir das Bestandsdatenauskunftsgesetz rasch verabschieden – es ist verantwortungslos, dass dieses Gesetz am vergangenen Freitag im Bundesrat keine Mehrheit fand“, führte Minister Strobl aus.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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