REISEN IN DER PANDEMIE
Bei Reiseplanung kommt es auf die Details an

Foto: WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com
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Region (kn) Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucher:innen in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Einschränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie machen die Entscheidung schwierig.
In der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu ein Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbranche strukturelle Mängel aufweist.

Rechtliche Lage ist undurchsichtig

„Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Reiseunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten ungeklärt. So sind Urlauber beispielsweise bei einer Pauschalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Übernachtungen“, erläutert Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmens¬sitz des Vertragspartners. Bei der Planung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher:innen gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten.

Vorauszahlungen vermeiden

Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im vergangenen Jahr beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten.

Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit

Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Unternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Buttler. Voraussetzung ist, dass die Kreditkartengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet.

Wichtige Fragen vor der Buchung klären

Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, wie die Situation am Urlaubsziel in der Pandemie aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft, gelten Einschränkungen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App 'sicher reisen' des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher:innen nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.

Informationen für Verbraucher:innen

Die Verbraucherzentralen haben auf ihrem Online-Portal umfassende Informationen und Tipps zu Reisen in der Pandemie zusammengestellt, zu finden unter www.vz-bw.de/node/56846. In kostenfreien Online-Vorträgen informieren die Verbraucherzentralen bundesweit über das Thema „Reisen in der Pandemie“. Die Referenten sprechen Risiken und Fallbeispiele an und geben Tipps für eine vorausschauende Reiseplanung. Am 10.3.2021 findet außerdem die Onlineveranstaltung „Vorkasse - Verbraucher ohne Schutz beim Reisen“ statt. Mehr Infos und finden Sie auf www.vz-bw.de/vorkasse.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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