"Bleiben ebenso umsichtig wie wachsam"
Seit Oktober gilt absolutes Messerverbot – auch für das Peter-und-Paul-Fest

Rüstungen und Waffen prägen beim Peter-und-Paul-Fest das Stadtbild. Foto: Archiv
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Bretten (kuna) Schwerter, Spieße und Messer – zum Peter-und-Paul-Fest in Bretten gehören Waffen jeglicher Couleur einfach dazu. Doch seit Oktober gilt in Baden-Württemberg ein absolutes Messerverbot auf Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten und anderen Großveranstaltungen, nachdem in Solingen bei der Feier des 650. Stadtjubiläums bei einem islamistischen Anschlag drei Menschen getötet und acht weitere verletzt wurden. Welche Auswirkungen wird das auf das Peter-und-Paul-Fest haben?

"Bleiben ebenso umsichtig wie wachsam"

Thomas Lindemann, der Vorsitzende der Vereinigung Alt-Brettheim (VAB), die das Peter-und-Paul-Fest federführend organisiert, bewertet das Messerverbot als „geboten und sinnvoll“. Die allgemeine Sicherheitslage auf dem Fest bewertet er zugleich als "sehr gut". „Auch wenn wir uns keine Sorgen wegen eventueller Messerangriffe machen, bleiben wir gemeinsam mit der Polizei und dem in den letzten Jahren deutlich ausgebauten Security-Personal ebenso umsichtig wie wachsam“, erläutert er.

Keine Messerangriffe auf dem PUP bekannt

Fälle von Körperverletzungen, in denen Messer involviert waren, seien der VAB aber nicht bekannt.
Das bestätigt auch ein Blick in die polizeilichen Statistiken: Eine Auswertung für die Jahre 2019 bis 2024 habe keinen einzigen Fall eines Körperverletzungsdeliktes mit dem Tatmittel „Messer“ auf dem Brettener Stadtfest ergeben, erläutert der Sprecher des Karlsruher Polizeipräsidiums Ralf Eisenlohr gegenüber der Brettener Woche/kraichgau.news.

Stetige Abnahme von Straftaten auf dem Fest

Er führt weiter aus: In 2014 habe die Polizei ein Sicherheitskonzept eingefordert und gemeinsam mit dem Veranstalter abgestimmt. Dies habe zu einer stetigen Abnahme von Straftaten auf dem Peter-und-Paul-Fest geführt, resümiert er. Das Konzept werde vom Veranstalter gemeinsam mit der Polizei und anderen Behörden jährlich auf den Prüfstand gestellt und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

"Bemerkenswert wenige besondere Vorkommnisse in 2024"

„Im Jahr 2024 waren bemerkenswert wenige besondere Vorkommnisse zu verzeichnen. Insofern kann die Sicherheitslage als unkritisch bezeichnet werden“, so Eisenlohr. „Dennoch ist nie ausgeschlossen, dass es zu einzelnen Straftaten kommen kann – häufig im Zusammenhang mit alkoholisierten und psychisch auffälligen Personen.“

Keine Änderungen für Festbesucher

Für Festbesucher werde sich durch das Messerverbot übrigens nichts ändern: „Auch bisher war es grundsätzlich verboten, bei Festen wie dem Peter-und-Paul-Fest Waffen mit sich zu führen“, führt der Polizeisprecher aus. Stichprobenartige Kontrollen vonseiten der Polizei hätten das Verbot sichergestellt. „Auch zukünftig wird es beim Peter-und-Paul-Fest entsprechende Kontrollen geben. Dabei wird auch auf das verbotene Mitführen von Messern aller Art geachtet", so Eisenlohr.

Stichprobenartige Kontrollen

Auch die aktuelle Änderung des Waffengesetzes werde in der Einsatzkonzeption von der Polizei berücksichtigt. „Gemeinsam mit den zuständigen Ordnungsbehörden werden Kontrollen abgestimmt.“ Unabhängig davon würden Polizeibeamte und -beamtinnen aber auch künftig im Rahmen ihrer Eingriffsbefugnisse bei entsprechenden Verdachtsmomenten oder Gefahrenlagen selbstständige Kontrollen durchführen.

Waffenträger brauchen entsprechende Erlaubnis

Auch Lindemann weist darauf hin: „Das Führen von Waffen ist auf dem Peter-und-Paul-Fest grundsätzlich nur für Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis der Waffenbehörde der Stadt Bretten gestattet.“ Diese Erlaubnis werde nur für Mitwirkende in den Gruppen, die der VAB angehören oder angeschlossen sind, erteilt. Sie erfolge für jede Person einzeln und werde durch ein Waffenträger-Vermerk auf einer Teilnehmerkarte dokumentiert. Für historische Schusswaffen – man denke etwa an die Kanonen bei der Schlacht am Simmelturm – gelten strenge Sonderregeln und Vorkehrungen.

Für alle Besucher im Festgelände gilt dagegen das allgemeine Verbot zum Führen von Waffen ohne ausdrückliche Genehmigung. Dies gilt auch für Anscheins- sowie LARP-Waffen. „Wer ohne Teilnehmerkarte Waffen im Festbereich mit sich führt, begeht eine Straftat nach dem Waffengesetz“, erklärt der VAB-Vorsitzende.

Kein Waffenverbot für Peter-und-Paul-Gruppen zu befürchten

Ein generelles Waffenverbot für Peter-und-Paul-Gruppen sei derzeit nicht zu befürchten, so seine gute Botschaft. „Für diese liegt im Rahmen der Brauchtumspflege zum Nachstellen von historischen Szenen über die Belagerung der Stadt, darunter auch kämpferische etwa bei der Inszenierung der „Schlacht um Brettheim“, für das Führen von Waffen eine Sondergenehmigung unter kontrollierten Auflagen vor.“

Verbot wird an Festbesucher kommuniziert

Dass die Mitnahme von Waffen nur für Berechtigte möglich ist, werde an allen Festzugängen auf großen Informations-Bannern kommuniziert. Einlass- und Security-Personal sei dazu angewiesen, sichtbar getragene Waffen zu konfiszieren. "Dass das Waffenverbot nunmehr auch für kleine Taschenmesser und Multi-Tools gilt, darauf werden wir künftig zusätzlich hinweisen", so Lindemann.

Autor:

Kathrin Kuna aus Bretten

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