Peter-und-Paul-Fest 2023 in Bretten
Sperrungen, Umleitungen und Parken beim Peter-und-Paul-Fest
Bretten (kn) Bald ist es wieder soweit und Bretten feiert vom 30. Juni bis 3. Juli das weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannte Peter-und-Paul-Fest. Neben mittelalterlichen Lagern und tausenden Gewandeten werden dann aber auch wieder viele Sperrungen und Umleitungen sowie geänderte Verkehrsführungen, vor allem im Innenstadtbereich, das Bild der Stadt Bretten bestimmen.
Der Festbereich bleibt dabei im Wesentlichen unverändert gegenüber dem letztjährigen Peter-und-Paul-Fest. Nicht mehr Festbereich ist jedoch der Teilabschnitt der Pforzheimer Straße zwischen Windstegweg und Alte Wilhelmstraße sowie die Alte Wilhelmstraße. Die Zu- und Abfahrt zur Alten Wilhelmstraße sowie das Bewohner- und Kurzzeitparken ist daher dort jederzeit möglich. Das hat die Stadt Bretten in einer Mitteilung erklärt.
Die Sperrungen im Überblick:
Ab Mittwoch, 28. Juni, wird die Georg-Wörner-Straße sowie die Pforzheimer Straße im Abschnitt zwischen der Alten Wilhelmstraße und der Georg-Wörner-Straße für den Verkehr gesperrt. Die Anliegerzufahrt wird im Zuge der Aufbauarbeiten so lange wie möglich gewährleistet. Ab Freitag, 30. Juni, treten weitere ausgewiesene Brandschutz- und Halteverbotszonen sowie innerstädtische Sperrungen in Kraft.
Sperrungen am 1. und 2. Juli:
Wegen des Feuerwerks ist der Postweg zwischen der Heilbronner Straße und dem Kaiserlindenweg sowie die Straße Engelsberg bzw. Apothekergasse am Samstag, 1. Juli, ab 22.30 Uhr bis Sonntag, 2. Juli, 0.30 Uhr, gesperrt. Rund um den Stadtpark sind daher auch die fußläufigen Verbindungswege beziehungsweise der Promenadenweg zwischen der Weißhofer Straße und der Apothekergasse gesperrt. In diesem Zusammenhang werden auch die Parkplätze im Bereich der Hebelschule beziehungsweise Ecke Heilbronner Straße/Postweg gesperrt. Das absolute Halteverbot ist im Zeitraum von 19.30 bis 0 Uhr wirksam. Aufgrund des Festumzuges besteht entlang des Festzugweges am Sonntag, 2. Juli, ab 10 Uhr ein absolutes Halteverbot. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.
Brandschutzzonen / Halteverbotszonen:
Als Brandschutzzonen werden ausgewiesen:
- Am Viehmarkt (Schulhof/Gewerbeschule)
- Friedrichstraße zwischen Wassergasse und Pforzheimer Straße
- Lammgasse
- Wassergasse
- Pforzheimer Straße ab Georg-Wörner-Straße bis zum Marktplatz
- Schlachthausgasse
Parkplätze:
Zur besseren und frühzeitigen Information der Festbesucher über die bestehenden Parkmöglichkeiten wird durch ein Parkleitsystem auf folgende Parkplätze hingewiesen:
- Carl-Benz-Straße
- Melanchthonstraße (Fa. Stork)
- Pforzheimer Straße (Fa. Hagebaumarkt)
- Ruiter Straße (Fa. Neff)
- Silcherweg (Volksbank)
- Weißhofer Straße (Fa. Sauter)
- Wilhelmstraße (ZG Raiffeisenmarkt)
- Wilhelmstraße (Fa. Röther)
- Melanchthonstraße (Fa. Lidl)
Nicht zur Verfügung stehen alle Parkplätze rund ums Rathaus.
Behindertenparkplätze:
• Withumanlage (4 Behindertenparkplätze)
• Wilhelmstraße (7 Behindertenparkplätze auf dem Röther-Parkplatz)
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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