Gemeinderat beschließt neue Friedhofsgebühren
Auch Sterben wird teurer

Bretten (ger) Nicht nur das Leben, auch das Sterben wird teurer. In seiner Sitzung am 29. September beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung der Friedhofsgebühren, die vor fünf Jahren zuletzt angepasst worden waren. Damals hatte der Rat einen Kostendeckungsgrad von 82 Prozent beschlossen. Die Stadt hatte Schneider & Zajontz, eine Gesellschaft für kommunale Entwicklung aus Heilbronn, mit der Neukalkulation der Bestattungsgebühren beauftragt.

Kostendeckungsgrad von 73 Prozent

Für das Jahr 2018 stellte das Unternehmen einen tatsächlichen Kostendeckungsgrad von nur 56 Prozent fest. Mit den neuen Gebührensätzen schlägt die Verwaltung einen Kostendeckungsgrad von rund 73 Prozent vor. Dies wird erreicht, indem die Benutzungsgebühren für die Aussegnungshallen bei 63 Prozent, die Verwaltungsgebühren sowie die Benutzung der Kühlzellen bei 100 Prozent und die übrigen Friedhofsgebühren bei 75 Prozent der Kostendeckung liegen.

Ehrenmal statt Ehrengräber

Konkret heißt das, dass etwa ein Erdbestattungsreihengrab auf die Dauer der Ruhezeit jetzt 1.210 Euro statt bisher 930 Euro kostet oder ein Urnenwahlgrab jetzt bei 1.970 Euro statt bisher bei 1.510 Euro liegt. Die Nutzung der Aussegnungshalle bei der Bestattung beläuft sich auf 600 Euro (bisher 450 Euro). Die Nutzung der offenen Aussegnungshalle in Bauerbach kostet jetzt 350 Euro statt bisher 100 Euro.
Beschlossen wurde auch, dass Ehrenbürger künftig keine Ehrengräber mehr bekommen, sondern dass sie durch eine Gedenktafel an einem Ehrenmal auf den Friedhöfen geehrt werden.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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