Vereinfachtes Verfahren für Digitalpakt an Schulen vorgestellt
Bei Schillerschule und Grundschule Ruit ist Medienentwicklungsplan genehmigt

Bretten/Region (swiz) Um die Umsetzung des "Digitalpakt Schule" (wir berichteten hier und hier) zu beschleunigen, hat sich die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann nach eigenen Angaben erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund den Ländern und Kommunen ab sofort ein praktikableres Antragsverfahren ermöglicht. Das veränderte Vorgehen sieht vor, dass die Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen müssen. Das soll es Kommunen und Schulen in freier Trägerschaft ermöglichen, die Mittel schneller beantragen zu können. Nichtsdestotrotz bleibe der Plan  aber ein verbindlicher Bestandteil, um Fördermittel des DigitalPakt Schule zu erhalten, so die Ministerin weiter.

Schulen und Schulträger bei Antragstellung entlasten

„Das Leitprinzip lautet weiterhin 'Technik folgt Pädagogik'. Die Medienentwicklungspläne sind wichtig, um den Medieneinsatz systematisch zu planen und somit die Fördermittel auch sinnvoll einsetzen zu können", sagt Eisenmann. Und weiter: "Für die Schulen und die Schulträger bedeuten sie aber auch einen hohen zeitlichen Aufwand, der in der Corona-Pandemie verständlicherweise an vielen Schulen zunächst zurückgestellt werden musste." Die Schulleitungen seien angesichts der Herausforderungen der  Pandemie mit einer Vielzahl von anderen Themen beschäftigt, die zwangsläufig Vorrang hätten. Und auch die Kommunen hätten zunächst andere Prioritäten setzen müssen, betont die Ministerin.

Medienentwicklungsplan mit der Abrechnung vorlegen

Bislang mussten die Schulträger den Medienentwicklungsplan bereits obligatorisch bei der Antragsstellung einreichen. Zu einem pädagogisch sinnvollen Einsatz von Medien und bei der Medienentwicklungsplanung beraten das Landesmedienzentrum und die Medienzentren im Land die Schulen. Der Bund hat zwischenzeitlich bestätigt, dass eine Bewilligung der Anträge durch die Länder auch vor der Erstellung der Medienentwicklungspläne zulässig ist, sofern diese spätestens mit der Abrechnung der Maßnahme vorliegt.

Schillerschule und Grundschule Ruit schon durch

Nach aktuellem Stand wurden in Baden-Württemberg bisher 127 Förderanträge mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 12,2 Millionen Euro bewilligt. Auch die Schulen der Stadt Bretten sind nach Angaben von Bürgermeister Michael Nöltner schon "intensiv in der Erarbeitung ihres Medienentwicklungsplans (MEP) beziehungsweise in der Genehmigungsphase". Bei der Schillerschule und der Grundschule Ruit sei der Plan auch schon genehmigt, "das heißt der Prozess ist komplett abgeschlossen", so Nöltner. Trotzdem bedeute die angekündigte Neuregelung eine Vereinfachung des Verfahrens und "das Geld, das ohnehin durch die Stadt vorfinanziert wird, fließt schneller wieder zurück", betont der Bürgermeister. Insgesamt geht es um rund 1,49 Millionen Euro, die über die zu genehmigen MEP an die Brettener Schulen fließen. Dazu kommen noch die Komplementärmittel der Stadt Bretten von 20 Prozent und 455.234 Euro, die pauschal aus dem Digitalpakt an die Stadt Bretten geflossen sind.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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