7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35
Diese Regeln gelten ab Montag im Landkreis Karlsruhe

Foto: j-mel / stock.adobe.com

Kreis Karlsruhe (kn) Seit Samstag, 5. Juni, gilt im Landkreis Karlsruhe die zweite Corona-Öffnungsstufe. Am Sonntag, 6. Juni, machte das Gesundheitsamt Karlsruhe amtlich bekannt, dass die 7-Tage-Inzidenz für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe fünf Tage in Folge unter 35 lag. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt damit ab Montag, 7. Juni, die dritte Öffnungsstufe und weitere Lockerungen.

Kultur- und Sportveranstaltungen

Somit seien Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern (Innen: 250 Personen) zulässig. Der organisierte Vereinssport sei auch außerhalb von Sportanlagen möglich. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports seien auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.

Gastronomie und private Veranstaltungen

Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, sei bis ein Uhr nachts gestattet. Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, seien mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen gestattet.
Für private Zusammenkünfte und Veranstaltungen gelte eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählten dabei nicht mit, ebenso wie Geimpfte oder Genesene. Zusätzlich dürften bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen. Die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien wie dem Besuch von Freibädern, von Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen oder Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren entfalle.

Negativer Test für Schüler

Für Schülerinnen und Schüler soll es dabei bleiben, dass die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend ist.

Vorsorgeregeln gelten weiterhin

In allen Fällen gelten die allgemeinen Corona-Vorsorgeregeln: Abstand halten, Hygieneregeln einhalten und Maske tragen. Das Gesundheitsamt plädiert weiterhin, Kontakte auf das Notwendige zu beschränken. Nur so würden die Erfolge der letzten Wochen nicht gefährdet und weitere Öffnungsschritte möglich. Wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 35 liege, gelten die entsprechenden Lockerungen – nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung – nicht mehr. Die Inzidenzzahlen wurden vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und wie erforderlich zusätzlich durch das Gesundheitsamt am Freitag öffentlich bekannt gemacht. Die Regelungen im Einzelnen könnten auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 »Was gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?« abgerufen werden.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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