Grüne im Brettener Gemeinderat beantragen kommunales Wohnungsbau-Förderprogramm
(ch/pm) Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Brettener Gemeinderat hat beantragt, ein kommunales Wohnungsbau-Förderprogramm zu erstellen. Der Antrag, so die Vorstellung der Grünen, könnte bereits in der nächsten oder übernächsten Sitzung im Gemeinderat behandelt werden.
In einem Schreiben an Oberbürgermeister Martin Wolff bemängelt der Grünen-Fraktionsvorsitzende Otto Mansdörfer, dass über die Förderung des Wohnungsbaus in Bretten, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus, im Gemeinderat schon oft gesprochen worden sei. Passiert sei bisher jedoch nichts. Deshalb stelle man nun den Antrag.
Wohnungsbau-Förderung nach dem Windhundverfahren
In das kommunale Wohnungsbau-Förderprogramm sollten nach Ansicht der Grünen fünf Gesichtspunkte aufgenommen werden. Um den Bau sozial geförderter Wohnungen, auch durch andere Bauträger als die Städtische Wohnungsbau GmbH, in Gang zusetzen, soll erstens eine kommunale Zuschussförderung von bis zu 180 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 Jahren und von bis zu 260 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 25 Jahren gewährt werden. Der Ankauf von Belegungsrechten in Bestandswohnungen soll mit bis zu 120 Euro Pro Quadratmeter Wohnfläche bei einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 Jahren und bis zu 170 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 25 Jahren gefördert werden. Die Landesförderung müsse zusätzlich zwingend in Anspruch genommen werden. Die Stadt Bretten fördere auf diese Weise pro Haushaltsjahr maximal 25 Wohnungen. Dabei solle das Windhundverfahren gelten, also "der Schnellere wird gefördert".
30 Prozent-Anteil für sozialen Wohnungsbau
Zweitens soll die Stadt Bretten gemeindeeigene Baugrundstücke (einschließlich der Baugrundstücke der städtischen Gesellschaften) zum Bau von Mehrfamilienhäusern nur noch unter der Bedingung vergeben, dass 30 Prozent der realisierten Wohnfläche als sozial geförderter Wohnungsbau errichtet wird. Die Förderung hierfür könne wie in Punkt eins dargestellt in Anspruch genommen
werden.
30 Prozent-Anteil für Wohnnutzung
Drittens solle die Stadt Bretten gemeindeeigene Baugrundstücke (einschließlich der Baugrundstücke der städtischen Gesellschaften) zum Bau von Dienstleistungs-Objekten nur noch unter der Bedingung vergeben, dass auf 30 Prozent der Bruttogeschossfläche Wohnnutzung entsteht. Entgegenstehendes Planungsrecht solle die Stadt an den angestrebten Nutzungsmix anpassen (zum Beispiel künftig „Urbanes Gebiet“ nach novellierter BauNVO).
Kaufpreiszuschuss statt verbilligte Abgabe
Viertens solle die verbilligte Abgabe von städtischen Baugrundstücken an Familien zum Bau von Einfamilienhäusern/Reihenhäusern durch einen Kaufpreiszuschuss zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder von Baugrundstücken durch Familien ersetzt werden, unabhängig davon, ob es sich um Neubau oder um Gebrauchtimmobilien handelt. Die bisherigen sozial-orientierten Vergabekriterien der Wohnbauplätze sollten hierauf übertragen werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die angemessene Höhe eines Kaufpreiszuschusses zu ermitteln – ausgehend von der derzeitigen Bauplatz-Familienförderung. Bei Erwerb von Bestandsimmobilien oder Baulückengrundstücken durch Familien innerhalb der Brettener Altstadt oder innerhalb der alten Dorfkerne in den Stadtteilen solle der doppelte Fördersatz gelten. Die Geltungsbereiche dieser erhöhten Förderung seien von der Verwaltung abzugrenzen.
Grundeigentümern statt Geld Immobilienerwerb anbieten
Fünftens solle die Stadt Bretten zusammen mit in Bretten tätigen Bauträgern ein Verfahren entwickeln, mit dem die Stadt Eigentum an privaten Baugrundstücken oder privatem Rohbauland erwerben kann und dem Veräußerer dabei anstatt Geld den (zeitgleichen oder künftigen) Erwerb einer Immobilie anbietet und organisiert. Hierzu seien diesbezügliche Optionsverträge mit Bauträgern zu entwickeln. Mit diesem Instrumentarium solle die Verkaufszurückhaltung privater Eigentümer bei Grund und Boden, die durch die fehlende Anlagemöglichkeit von Geldentschädigungen am Kapitalmarkt bewirkt wird, abgebaut werden.
Kommunale Zuschussförderung ergänzt unattraktive Zinsverbilligung
Als Begründung führen die Grünen in ihrem Antrag zu Punkt eins an: Die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch das Land beinhalte in hohem Maße
Zinsverbilligungen. Dies sei in der derzeitigen Niedrigzinsphase wenig attraktiv und führe nicht zu einem auskömmlichen wirtschaftlichen Ausgleich der langfristigen Mietpreisbindung, die Wohnungsbauunternehmen eingehen müssen, wenn sie sozial gebundenen Wohnraum anbieten. Erst mit einer zusätzlichen kommunalen Zuschussförderung gelinge es, Wohnungsbauunternehmen dazu zu bewegen, geförderte Wohnungen zu bauen. Dies belegten Beispiele mehrerer Städte.
Dem Allgemeinwohl Geltung verschaffen
Zu Punkt zwei heißt es in der Begründung: "Ist die Stadt Bretten Grundeigentümer, sollte sie den dadurch gegebenen maximalen Einfluss durch privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Erwerber im Sinne des geförderten Wohnungsbaus auch durchsetzen und dem Allgemeinwohl Geltung verschaffen."
Dienstleistungsareale nur noch mit Wohnen entwickeln
Und weiter zu Punkt drei: "Wohnen und Dienstleistungsnutzung sind weitgehend miteinander verträglich. Dienstleistungsareale sollten künftig nur noch als mit Wohnen gemischte Bauflächen entwickelt werden. Dabei kann es sich um frei finanzierten oder um geförderten Wohnungsbau handeln."
Ansiedlung von Familien in Ortskernen fördern
Zu Punkt vier heißt es: Die bisherige Bauplatz-Familienförderung steuere die Wohnstandorte von Familien so, dass diese sich vorrangig in peripheren Neubaugebieten ansiedeln. Dort entstünden bislang demografisch
einheitliche Bevölkerungsstrukturen, die jeweils gleichzeitig durch alle Lebenszyklusphasen gehen (Kinder – Empty Nest – Alterung). Andererseits suche die Stadt dringend nach Wegen, die Ortskerne neu zu beleben und Inseln demografischer Überalterung zu vermeiden. Deshalb müsse die enge Fixierung der Familienförderung auf Bauplätze aufgebrochen und insbesondere die Ansiedlung von Familien mit Kindern in den Ortskernen hoch gefördert werden.
Fehlende Anlagemöglichkeiten behindern städtischen Grunderwerb
Und schließlich zu Punkt fünf: Die fehlenden Anlagemöglichkeiten von Geldentschädigungen am Kapitalmarkt behinderten den städtischen Grunderwerb häufig. Deshalb müsse nach neuen Wegen gesucht werden, Grundstückseigentümern an Stelle von Geld Immobilieneigentum als Ersatz anzubieten. Ein Instrumentarium hierfür müsse und könne entwickelt werden. Die Verwaltung solle hierfür die Möglichkeiten und Grenzen kreativ ausloten.
Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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