„Weitreichende Folgen für Eigentümer“
Grünes Licht für Erhaltungssatzung in Bretten

Foto: Stadt Bretten
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Bretten (hk) Historische Gebäude tragen zum Charakter eines Ortes bei. Für ihre Eigentümer sind sie aber, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht immer unbedingt ideal – und damit oft nicht mehr erhaltenswert. Dennoch ist es im allgemeinen Interesse, dass historisch wertvolle Gebäude im Stadtzentrum geschützt werden und so das historische Stadtbild bewahrt bleibt. Ein Werkzeug zur Umsetzung ist eine Erhaltungssatzung gemäß Baugesetzbuch für die Brettener Altstadt. Bereits im April dieses Jahres hatte der Brettener Gemeinderat die Zulässigkeit der Anträge, jeweils von der Initiative Altstadtrettung Bretten und der Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen, zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung festgestellt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Rat nun auch einstimmig den Beschlussantrag der Verwaltung zur Erarbeitung des Entwurfs einer Erhaltungssatzung mit einem Abgrenzungsvorschlag befürwortet. Mit der Erhaltungssatzung sollen Baugesuche künftig auf die „Erfordernisse der Stadtbildpflege“ abgestimmt werden, die aber auch zum Teil „weitreichende Folgen für Grundstückseigentümer“ mit sich bringen werde, fasste Stadtrat Bernd Diernberger (FWV) zusammen. Um eine "größtmögliche Akzeptanz" zu erreichen, müssten daher alle Beteiligten im Abgrenzungsbereich ins Boot geholt werden.

Konzentration auf historischen Bereich der Altstadt

Zur Erarbeitung einer Erhaltungssatzung finden nach Darstellung der Verwaltung derzeit Recherchen sowie eine Stadtbildanalyse mit Detailuntersuchungen zu den erhaltenswerten Gebäuden innerhalb der Brettener Altstadt statt. Die Stadtbildanalyse konzentriere sich auf den Bereich der historischen Altstadt von Bretten, in Anlehnung an die frühere Stadtbefestigung. Deshalb sei dafür ein Abgrenzungsgebiet gewählt worden, das in seinen Grundzügen dem Abgrenzungsbereich der Altstadtsatzung entspricht. Damit könne die Grundlage für eine Erhaltungssatzung geschaffen werden, die es zum Ziel hat, die historische Bausubstanz der mittelalterlichen Strukturen der Altstadt von Bretten zu erhalten, so die Verwaltung.

70 Gebäude mit Denkmaleigenschaft

Insgesamt befinden sich nach Angaben der Verwaltung 70 Gebäude mit Denkmaleigenschaft innerhalb des Abgrenzungsgebietes. Darüber hinaus gebe es zum gegenwärtigen Stand der Stadtbildanalyse zwölf weitere Gebäude innerhalb der Abgrenzung, die aufgrund einer Ensemblewirkung oder baulicher Merkmale für das Stadtbild herausragend prägend seien. Es sei denkbar, dass in Bretten vier Kategorien zur Bewertung der stadtbildprägenden Gebäude definiert werden könnten, die in einer späteren Erhaltungssatzung als Bewertungskriterien für die Genehmigung oder Versagung eines Bauvorhabens ausschlaggebend sein würden. In den kommenden Monaten soll die Stadtbildanalyse weitergeführt und schließlich in einem Bericht zusammengefasst werden. Dieser soll als Grundlage für eine Entscheidung über einen Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung dienen.

"Aufpassen, dass es keine Enteignungssatzung wird"

In seiner Stellungnahme für die CDU-Fraktion betonte Stadtrat Martin Knecht, dass man dem Antrag zustimme, allerdings mit „fettgedruckten Fußnoten“. Zunächst führte er als Beispiel einer gelungenen Sanierung das Gebäude in der Melanchthonstraße 2 auf, in dem sich der „Käseladen“ befindet. Allerdings sei es fraglich, welcher Privateigentümer sich die Finanzierung in Höhe von 2,5 Millionen Euro hätte leisten können. Die Bewertungskriterien und Kategorien, die die Erhaltungswürdigkeit der Gebäude festlegen, dürften keinesfalls zu einer „wie auch immer gearteten Ideologiefalle werden.“ Die CDU-Fraktion, so Knecht, werde daher künftig genau darauf achten, dass eine Erhaltungssatzung keinesfalls zu einer „Entmündigungs- oder gar Enteignungssatzung mutiert.“

"Bisher kein Schutz für bestehende Bebauung"

Bei näherer Betrachtung der Vorlage, hob „aktiven“-Stadtrat Hermann Fülberth hervor, falle auf, dass die Stadtverwaltung das Wirkungsfeld der Erhaltungssatzung „stark eingegrenzt“ habe. Es sei falsch, sich im Abgrenzungsgebiet nur auf den Bereich der historischen Altstadt zu fokussieren. Denn auch die „nicht berücksichtigten, gründerzeitlichen Straßenzüge“ in der Weißhoferstraße, Melanchthonstraße sowie in der Alten Wilhelmstraße würden sehr wohl „stark ausgeprägte und stadtbildprägende Eigenschaften“ aufweisen. Kritisch äußerte sich Fülberth auch dahingehend, auf eine Stadtbildanalyse durch ein externes Büro zu verzichten. Stattdessen soll das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht die Analyse erarbeiten. „Urplötzlich sind in den betroffenen Ämtern Personalkapazitäten vorhanden“, stellte Fülberth fest. Als bislang nicht ausreichend beschrieb Otto Mansdörfer (Grüne) das städtebauliche Instrumentarium in Bretten, um damit das „bauliche Erbe“ der Stadt zu sichern. Es gebe kein Prüfverfahren, durch das Gebäudeabbrüche hindurch müssten. Die Altstadtbebauungspläne würden die bestehende Bebauung nicht schützen und nur die Neubebauung regeln.

Grüne wollen Ausweitung des Abgrenzungsbereichs

Bislang könnten Gebäudeeigentümer nach formaler Abrissgenehmigung „einfach den Bagger bestellen“. Diese Praxis werde mittelfristig die Brettener Altstadt zerstören, betonte Mansdörfer. Die Erhaltungssatzung hingegen werde ein „gründliches Prüfverfahren“ zur Erhaltung eines Gebäudes einführen. Nur „vorerst“ seien die Grünen mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abgrenzung einverstanden, damit das "Projekt vom Fleck kommt". Es brauche aber noch eine Erhaltungssatzung für die Stadterweiterungen aus dem 18. und 19. Jahrhundert, ergänzte Mansdörfer. AfD-Stadtrat Andreas Laitenberger hielt fest, dass sich auch die Sporgasse im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung befinde. Es stelle sich für ihn daher die Frage, ob folglich der Sporgassen-Parkplatz im Hinblick auf den dortigen zweiten Bauabschnitt erhaltenswert sei. SPD-Stadtrat Edgar Schlotterbeck wollte wissen, ob die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in der Altstadt möglich seien. Ja, so die Amtsleiterin für Stadtentwicklung und Baurecht, Cornelia Hausner. Allerdings nur, wenn sie flächig auf dem Dach aufliegen und nicht besonders in Erscheinung treten würden.

„Heimat ist, worauf man stolz ist“

Um Zustimmung der Gemeinderäte warben auch Matthias Goll und Clemens Fritz, stellvertretend für die Initiative Altstadtrettung Bretten. „Heimat ist, worauf man stolz ist“, betonte Goll und argumentierte damit, dass die Altstadt das Alleinstellungsmerkmal der Melanchthonstadt sei.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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