Viele Fragen zum Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld: Fragen an den Brettener Kämmerer Wolfgang Pux
Bretten (hk) Um Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung im März 2020, also relativ zu Beginn der Corona-Krise, den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Inzwischen hat die Regierung beschlossen, die Dauer des Bezugs auf bis zu 24 Monate auszudehnen. Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens. Bei Arbeitnehmern ohne Kinder sind das 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern sind es 67 Prozent. Immer wieder kommen aber unter Arbeitnehmern Fragen zur steuerlichen Verrechnung des Kurzarbeitergelds auf. Die Brettener Woche/kraichgau.news hat unter anderem dazu mit Wolfgang Pux, Kämmerer der Stadt Bretten, gesprochen.
Herr Pux, muss auf Kurzarbeitergeld Einkommensteuer bezahlt werden?
Auf Kurzarbeit muss keine Einkommensteuer bezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber netto an den Arbeitnehmer überwiesen. Der Arbeitgeber muss die Steuer selbst abführen.
Auch in Bretten betrifft Kurzarbeit viele Arbeitnehmer. Welche Folgen hat das für ihre Steuern?
Die Lohn- und Einkommensteuer fließt nicht den Kommunen direkt, sondern dem Land zu. Die Städte und Gemeinden erhalten vom Land den sogenannten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Der Anteil beziffert sich auf 15 Prozent des im Land erzielten Aufkommens aus der Lohn- und Einkommenssteuer sowie auf 12 Prozent des im Land erzielten Aufkommens aus der Abgeltungssteuer. Dieses Gesamtaufkommen wird nach einem Schlüssel auf alle Kommunen in Baden-Württemberg verteilt. Der aktuelle Schlüssel gilt für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 und basiert auf den Steuereinnahmen aus dem Jahr 2013. Der neue Schlüssel wiederum gilt für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 und basiert auf den Einnahmen aus dem Jahr 2016.Infolge der Rezession und den Auswirkungen aus der Corona-Pandemie wird der in 2020 auf Bretten entfallende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gegenüber 2019 geringer ausfallen. Eine exakte Quantifizierung ist jetzt noch nicht möglich. Allerdings muss mit einem Rückgang von rund 7 Prozent gerechnet werden.
Wie finden Betroffene heraus, wie hoch eine Steuernachzahlung sein könnte?
Die sich aus der Kurzarbeit für den Arbeitnehmer ergebende mögliche Steuernachzahlung kann nicht pauschal beziffert werden. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und wird sich aus der späteren Steuererklärung 2020 errechnen. Im konkreten Fall muss sich der Arbeitnehmer an seinen Steuerberater wenden.
Was passiert, wenn die Nachzahlung nicht geleistet werden kann?
Sollte es tatsächlich zu einer Steuernachzahlung kommt, kann sich der Steuerpflichtige an das zuständige Finanzamt wenden und gegebenenfalls eine Stundung beantragen.
Was raten Sie Menschen in Kurzarbeit, damit sie beim Lohnsteuerjahresausgleich keine böse Überraschung erleben?
Wenn der Arbeitnehmer auf der sicheren Seite sein will, bleibt ihm nur die Option, sich direkt mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Die Fragen stellte Brettener Woche-Redakteurin Havva Keskin.
Autor:Havva Keskin aus Bretten |
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