Landrat begrüßt Lock-down in Baden-Württemberg
Nächtliche Ausgangssperre für Pforzheim bestätigt

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Enzkreis (enz) Der Enzkreis begrüßt laut einer Pressemitteilung die vom Land angekündigte harte Ausgangsbeschränkung ab Samstag. „Das sind klare Regelungen, die für alle in Baden-Württemberg gelten und hoffentlich dazu beitragen, das aktuelle Infektionsgeschehen einzudämmen“, so Landrat Bastian Rosenau über die Entscheidung aus Stuttgart, „vor allem nachdem am Vortag das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe auf einen Eilantrag eines Pforzheimer Bürgers hin für ein unfreiwilliges Verwirrspiel bei uns in der Region gesorgt hatte“.

Ausgangsbeschränkungen für Stadtgebiet Pforzheim rechtens

Die Karlsruher Richter hatten die nächtliche Ausgangsbeschränkung für das Stadtgebiet Pforzheim für rechtens erklärt und damit die Klage eines Pforzheimers gegen die vom Landratsamt Enzkreis erlassene Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Allerdings könnten solch weitreichende Einschränkungen in Grundrechte nach Ansicht der Richter nicht weiterhin in dieser Form verfügt werden; dies überschreite die Grenzen einer solchen Maßnahme, urteilten sie. Das Landratsamt hatte aus diesem Grund gestern kurzfristig davon abgesehen, für die 28 Kommunen im Enzkreis eine fast gleichlautende Verfügung wie für Pforzheim zu erlassen. Eine solche sah man bis dato im Kreishaus aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums als unumgänglich an, da die 7-Tage-Inzidenz des Kreises an drei aufeinander folgenden Tagen die Grenze von 200 überschritten hatte.

Hoher, kritischer Stand bei Ausbreitung des Virus

„Die Ausbreitung des Virus hat bei uns aktuell einen hohen, kritischen Stand erreicht, bei der sich die Infektionsketten nicht mehr nachvollziehen lassen“, sagt Wolfgang Herz, Erster Landesbeamter und Leiter des Corona-Verwaltungsstabes im Landratsamt. „Wir können keine lokal oder auf eine oder mehrere Einrichtungen begrenzten Infektionsquellen mehr feststellen. Das Virus kann überall ‚lauern‘. Daher kommt es letztlich auf das Verhalten eines jeden Einzelnen an. Je weniger Menschen sich treffen, umso schneller bekommen wir die Lage hoffentlich wieder gänzlich unter Kontrolle“, ist Herz überzeugt.

Gesundheitsämter entlasten

In diesem Zusammenhang weist Dr. Brigitte Joggerst, Leiterin des Gesundheitsamtes, darauf hin, dass sich Menschen, die mit dem Corona-Virus infiziert seien oder sein könnten, sich sofort und ohne weitere Anordnung der Behörden selbständig in Quarantäne begeben müssen. „Diese Regelung, die bereits seit Ende November gilt, soll mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindern und die Gesundheitsämter entlasten“, erklärt die Ärztin. Die Verpflichtung, sich sofort in Quarantäne zu begeben, beziehe sich damit nicht nur auf Personen, die positiv getestet wurden, sondern schließe ausdrücklich auch Krankheitsverdächtige und Haushaltsangehörige von positiv getestete Personen mit ein. Sie würden in der Regel aufgrund ihres engen Umgangs als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft. „Sie alle sollten sich zum Schutz ihrer Mitmenschen jeweils sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen“, verdeutlicht Dr. Joggerst.

Quarantäne endet frühestens nach zehn Tagen

Für Personen, die direkten Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatten, endet die Quarantäne frühestens nach zehn Tagen. Personen, die selbst typische Symptome wie Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust entwickelten und sich daher isoliert hätten, könnten ebenso frühestens nach zehn Tagen ihre Isolation beenden. Wurde ein PCR-Test durchgeführt, dann ende die Isolation sobald ein negatives Ergebnis vorliege. Für Schüler könnten darüber hinaus weitere Regelungen gelten.

Ein Verstoß gegen die geltende Absonderungs-Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann je nach Schwere des Verstoßes mit einem Bußgeld im Rahmen von 75 bis 3.000 Euro geahndet werden.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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