Novemberhilfen - Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb werden von Bundesregierung als Gastronomiebetrieb betrachtet

Christian Jung MdB beim Besuch der Böckeler Confiserie und Kaffeehausbetriebe in Bühl im Mai 2020. | Foto: Sebastian Weber

Bretten. Zur Antwort auf eine Frage an die Bundesregierung (Schriftliche Frage 11/2020 Nr. 166) zu den Novemberhilfen für Konditoreien mit angeschlossenen Cafés, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung:

"Es ist positiv, dass nun nach verschiedenen Interventionen vor allem von den Freien Demokraten FDP und mir persönlich auf Bundes- und Landesebene Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb von der Bundesregierung als Gastronomiebetrieb anerkannt werden. Dadurch werden die Novemberhilfen auch für viele Bäcker und Konditoren möglich, die vom Lockdown ebenso betroffen sind wie konventionelle Gastronomiebetriebe. Problematisch ist aber allgemein in der Gastronomie, dass die Bezugsgröße für die Hilfen der Umsatz des Novembers 2019 ist. Denn was ist, wenn ein Betrieb jünger als ein Jahr ist oder wenn sich ein Betrieb seit November 2019 wesentlich vergrößert hat? Bei mittelbar betroffenen Betrieben ist der Schwellenwert mit 80 Prozent mittelbarem Umsatzanteil extrem hoch. Wer nur 75 Prozent Umsatz-Schließungsbetroffenheit hat, geht unverständlicherweise leer aus, was unfair und ungerecht ist. Das kann ein Betroffener wirtschaftlich nicht überleben. Wenn die Auszahlungssoftware für die Novemberhilfen gerade erst programmiert wird, frage ich mich, ob es einen Plan B gibt, für den Fall, dass diese nicht rechtzeitig fertig wird oder einfach nicht funktioniert. Besser wäre es, wenn die Finanzämter einfach Abschläge zahlen würden und es endlich einen Verlustrücktrag gibt."

Autor:

Freie Demokraten FDP / Region Bretten aus Bretten

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