Der Brettener Ordnungsamtsleiter Simon Bolg zu möglichen Verschärfungen der Corona-Regeln
"Sehr viele Anfragen zu den Bestimmungen der Corona-Verordnung"
Bretten (bea) Am vergangenen Wochenende lag die Corona-Inzidenz in der Stadt Karlsruhe über dem Grenzwert von 100. Wäre diese im Laufe des Montags nicht gesunken, hätte das Gesundheitsamt eine Verschärfung der Maßnahmen laut Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Diese würde ebenfalls für den gesamten Landkreis Karlsruhe gelten, selbst dann, wenn die Inzidenz dort unter 100 liegt. Die Brettener Woche/kraichgau.news befragte Ordnungsamtsleiter Simon Bolg zu den Auswirkungen der Verordnung in Bretten.
Herr Bolg, welche Regeln gelten derzeit in Bretten?
Simon Bolg: Derzeit gilt die Corona-Verordnung vom 8. März. Darin sind die unterschiedlichen Schritte je nach Inzidenz aufgeschlüsselt. Wenn das Gesundheitsamt Karlsruhe eine Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen feststellt, gelten die dementsprechenden Regelungen der Corona-Verordnung zwei Tage später. So wäre am Beispiel der Inzidenz von 100 kein click&meet, sondern nur noch click&collect in Bretten möglich. Doch über die gültigen Regelungen informiert die Stadt auch aktuell auf ihrer Internetseite und in den sozialen Medien.
Welche Auswirkungen hat diese zeitlich unsichere Lage auf Ihre Arbeit im Ordnungsamt?
Simon Bolg: Die Corona-Verordnungen erhalten wir oft nachts oder am Wochenende. Die momentan geltende Verordnung tritt bereits am 28. März wieder außer Kraft und muss durch eine neue ersetzt werden. Dann gelten wieder neue Regeln und wir müssen zuerst überprüfen, was dann gilt. Auch kann sich die Inzidenz von heute auf morgen ändern, wodurch sich andere Regelungen vor Ort ergeben können. So müssen wir immer aktuell auf die aktuelle Lage reagieren.
Haben Sie bereits mit den Händlern gesprochen?
Simon Bolg: Uns liegen ständig sehr viele Anfragen zu den Bestimmungen der Corona-Verordnung nicht nur von Händlern, sondern zum Beispiel auch von Dienstleistern oder Sportvereinen vor, die wir beantworten. Da wir weder wissen, wie sich die Rechtslage noch die Inzidenz entwickelt, können wir den Betroffenen keine verlässliche Antwort geben, was für sie in Zukunft gilt. Verlässliche Aussagen sind deshalb für die Zukunft nicht möglich, da die Regelungen vom Land bestimmt werden und abhängig von der Inzidenz sind.
Autor:Beatrix Drescher aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.