CDU Walzbachtal weist auf Unabdingbarkeit von störungsfreien Messungen hin
Stören Windenergieanlagen Erdbeben-Messstationen?

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Walzbachtal/Bretten (kn) Eine Station des geologischen Dienstes in Nordrhein-Westfalen spiele derzeit die Hauptrolle im Streit um den Bau von Windenergieanlagen (WEA). Auch in Hessen werde dieses Phänomen diskutiert. Das Problem: Windräder erzeugen durch die Bewegung des Rotors Schwingungen, die sich im Boden in Form von elastischen Wellen ausbreiten. Darauf weist das Vorstandsmitglied der CDU Walzbachtal, Tino Villano, in einer Pressemitteilung hin.

Seismische Wellen im Untergrund

Laut dem Bundesverband WindEnergie werde seit einiger Zeit von Betreibern seismologischer Stationen bzw. von den geologischen Diensten der Länder und des Bundes vorgebracht, WEA in der Nähe solcher Erdbebenmessstationen würden ein Störfaktor für eine ordnungsgemäße Messung sein. Die WEA würden demnach, aufgrund der Windlasten und der Rotationsbewegungen, seismische Wellen, also Schwingungen verursachen, die sich über den Turm und das Fundament der Windräder in den Untergrund übertragen und sich dort als elastische Wellen in alle Richtungen ausbreiten. Die Frequenzen dieser Schwingungen würden identisch mit den charakteristischen Frequenzen von Erdbeben sein, ebenso wie ein nachträgliches „Herausrechnen“ der Störsignale aufgrund der sich  ständig ändernden Drehbewegungen der Rotoren nur sehr eingeschränkt möglich sind. Dabei würde der Störeinfluss mit zunehmender Entfernung abhängig vom geologischen Untergrund abnehmen.

Da die Anzahl der WEA stetig zugenommen habe, so Villano, und das Problem nun ein Maß erreicht habe, das für die Messstationen kritischer werde, sei das Thema erst in den letzten Jahren aufgekommen. Derzeit beschäftige sich die Uni Münster im Rahmen eines Forschungsprojektes mit dem Thema. Dieses unter anderem von der EU geförderte Projekt laufe bis Mai 2021, heißt es in der Mitteilung.

Sinnvolle Lösung zur Verminderung dieser Störungen nicht gegeben

In Baden-Württemberg sei im Erlass des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 12. Dezember 2012 ein Schutzabstand von Windenergieanlagen festgeschrieben worden. Der Radius sei von drei Kilometern durch einen gemeinsamen Erlass des Wirtschafts- und des Umweltministeriums Baden-Württemberg im Juni 2016 auf einen Radius von fünf Kilometern erweitert worden. Grund dafür wäre, dass der bisher bestehende Schutzabstand sehr wahrscheinlich nicht ausreiche, um von Windenergieanlagen ausgehende Störungen im kurzperiodischen Frequenzbereich zu vermeiden, erklärt Villano. Eine sinnvolle Lösung zur Verminderung dieser Störungen wäre nicht gegeben.

Experten wie Wolfgang Friederich von der Ruhr-Universität Bochum und Klaus Stammler vom Seismologischen Zentralobservatorium Hannover, hätten bereits 2013 einen Schutzabstand von mehr als 17 Kilometern gefordert. Zunehmend würden sich Zielkonflikte bei der Flächenausweisung in den Regionalplänen bemerkbar machen.

"Es ist unabdingbar, dass Messungen störungsfrei erfolgen"

Eine für 2022 geplante neue Gefahrenkarte stufe die Erdbebengefahr vielerorts deutlich höher ein. Deutschland sei derzeit in Erdbebenzonen von 0 bis 3 eingeteilt. Weite Teile Badens befänden sich momentan in Zone 1, "das bedeutet eine geringe Gefährdung", so Villano. "Doch das wird sich bald ändern." Denn derzeit werde eine neue Erdbebenkarte in die EU-Richtlinien für erdbebensicheres Bauen integriert. Für die Städte und Gemeinden entlang des Rheingrabens gelte dadurch bald ein deutlich höheres Erdbebenrisiko. Dies stärke die Notwendigkeit und die Zuverlässigkeit der Erdbebenmessstationen. Immerhin würden beim Landeserdbebendienst am Regierungspräsidium Freiburg mehrere Beben am Tag eingehen. "Es ist daher unabdingbar, dass Messungen störungsfrei erfolgen, sodass die Gefahr größerer Beben rechtzeitig erkannt werden kann", ist Villano der Ansicht und verweist auf die Starkbeben-Messstation am Karlsruher Institut für Technologie und die Detektionsstation in Bretten.

“In Anbetracht, dass die damalige Forderung von mehr als 17 Kilometern Schutzabstand sich auf kleinere Anlagen im Regionalplan bezogen hat, ist die Forderung für die größten geplanten Anlagen Deutschlands mit 247 Metern Gesamthöhe und deutlich stärkeren Schwingungen mehr als berechtigt”, so das Vorstandsmitglied der CDU Walzbachtal.

Teilfortschreibung Windkraft im Regionalplan ist ungültig

Das durch die Städte Baden-Baden, Ettlingen und der Gemeinde Malsch angestoßene Gerichtsverfahren gegen den Regionalverband, zu der Grundsatzfrage, ob die Windkraftplanung des Regionalverbandes rechtens sei, sei für die Kläger erfolgreich gewesen. Am Freitag habe der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verkündet, dass die Teilfortschreibung Windkraft im Regionalplan ungültig sei. Unter anderem sei ein Argument der, den die CDU Walzbachtal unabhängig der Klage ebenfalls kommuniziert habe: "Die Referenzanlage im Regionalplan ist mit 100 Metern im Vergleich mit der geplanten Anlage erheblich niedriger. Auch das hier angesprochene Problem der Erdbebenmessstationen wird aufgrund der kleineren Referenzanlage im geplanten Projekt in Weingarten unterschätzt", so Villano abschließend.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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