Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg
Ungeimpfte müssen sich auf Beschränkungen einstellen

Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg müssen sich von diesem Mittwoch an auf empfindliche Beeinträchtigungen einstellen. | Foto: 2020 by marog-pixcells - stock.adobe.com
  • Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg müssen sich von diesem Mittwoch an auf empfindliche Beeinträchtigungen einstellen.
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Stuttgart (dpa/lsw) Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg müssen sich von diesem Mittwoch an auf empfindliche Beeinträchtigungen einstellen. Mit dem Inkrafttreten der Corona-Alarmstufe sind sie von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Ab Mittwoch, 17. November, müssen die Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen.

Stufensystem hängt auch an Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen

Das baden-württembergische Stufensystem hängt unter anderem von der Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen an. Die Alarmstufe wird ausgerufen, sobald mehr als zwei Tage in Folge über 390 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. Am Dienstag war das der Fall. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts waren (Stand 16.00 Uhr) 424 Covid-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung, 17 mehr als am Vortag.

Ausnahmen von Regeln der Alarmstufe

Ausnahmen von den strengeren Regeln gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. Für die Übernachtung im Hotel müssen Ungeimpfte dagegen einen PCR-Test vorlegen.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden verschärft

Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden weiter verschärft. Treffen sind in der Alarmstufe nur noch für einen Haushalt und eine weitere Person erlaubt. Ausgenommen sind davon Geimpfte, Genesene und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre werden nicht mitgezählt. 

Mehr Details zu den Regelungen der Alarmstufe finden Sie hier.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

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Kraichgau News aus Bretten

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