Fischer (CDU) spricht sich für Prüfung der Verschiebung aus/Schwarz und Kößler verweisen auf kommunale Zuständigkeit
VBU bittet Stadt um Antrag zur Verlängerung des Sanierungsverfahrens Altstadt III

Bretten (kn) Nach ihrem Eilantrag beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe zur Verlängerung des Förderzeitraumes im Sanierungsgebiet Altstadt III Bretten (wir berichteten) hat sich die Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) mit einem weiteren Schreiben an den Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff und den Gemeinderat gewandt. Darin heißt es, mit dem Eilantrags-Schreiben habe die VBU "die von der Stadtverwaltung erklärten Aktivitäten auf Verlängerung des Sanierungsverfahrens Altstadt III ausschließlich flankierend unterstützen wollen".

VBU geht von falschen Voraussetzungen aus

Dabei war man bei der VBU augenscheinlich von falschen Voraussetzungen in der Causa Sporgasse und  Sanierungsgebiet Altstadt III ausgegangen. So heißt es in dem neuerlichen Schreiben der VBU: "durch vor kurzem veröffentlichte Erklärungen der Stadtverwaltung konnten und mussten nicht nur wir, sondern insgesamt der Gemeinderat und die Bürgerschaft davon ausgehen, dass das Land trotz Hinweis auf die negativen wirtschaftlichen und planerischen Auswirkungen, ausgelöst durch die staatlich verordneten Lockdowns, den Antrag der Stadt Bretten auf Verlängerung des Sanierungsverfahrens Altstadt III abgelehnt und nicht befürwortet hat." Das sei aber offensichtlich nicht zutreffend, heißt es in dem von der VBU-Vorsitzenden Marion Klemm und ihrem Stellvertreter Paul Metzger unterzeichneten Brief.

Antrag soll "kurzfristig nachgeholt werden"

So ist den VBU-Verantwortlichen nach der Berichterstattung in den Medien offensichtlich klar geworden, dass dem RP bisher noch überhaupt kein entsprechender Antrag auf Verlängerung vorliegt. "Im Interesse  der innerstädtischen Ladenbesitzer, Restaurantbetreiber, weiterer Dienstleister und nicht zuletzt auch zur Sicherung unseres Kinos", bitte man Verwaltungsspitze und Gemeinderat daher darum, einen solchen Antrag auf Verlängerung kurzfristig nachzuholen. Sollte dies geschehen, sei man "sehr zuversichtlich", dass Landesregierung, Wirtschaftsministerium und RP "den sachlich zu begründenden, städtischen Antrag auf Verlängerung des Sanierungsverfahrens Bretten, Altstadt III bis Ende 2023 positiv bewerten und genehmigen werden", so Klemm und Metzger. 

Antrag kann nur die Stadt stellen

Zuvor hatte sich bei einer Anfrage der Brettener Woche/kraichgau.news beim RP herausgestellt, dass der ursprünglich von der VBU versandte Eilantrag gegenstandslos ist.  So hatte das Regierungspräsidium betont: "Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme kann nur die Stadt Bretten als Zuwendungsempfänger beantragen. Sollte die Stadt dies tun, würde eine Entscheidung darüber in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium erfolgen. Dies wäre eine Einzelfallentscheidung unter Würdigung der Gesamtumstände".

Fischer spricht sich für Prüfung der Verschiebung aus

In dem ursprünglichen Eilantrag hatten die VBU-Vertreter auch den Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer (CDU) und die Landtagsabgeordneten Andrea Schwarz (Grüne) und Joachim Kößler (CDU) um Unterstützung gebeten. Auf Nachfrage der Brettener Woche/kraichgau.news befürwortet Fischer das Ansinnen der VBU: "Vom Grundsatz her unterstütze ich den Mittelstand, das Gewerbe und den Einzelhandel gerne, weil ich diese als das Rückgrat unserer Gesellschaft und Wirtschaft sehe.
Angesichts der desolaten Lage dieser Unternehmen aufgrund der Folgen der Coronamaßnahmen, sollten den fleißigen Unternehmern in Brettens Zentrum weitere Belastungen nach Möglichkeit erspart werden." Daher spreche er sich klar für eine Prüfung der zeitlichen Verschiebung der Maßnahme aus und unterstütze die VBU in ihren Bemühungen, "auch wenn ich weiß, dass dies im Grundsatz eine kommunalpolitische Frage ist", so Fischer.

"Das ist eine rein kommunale Angelegenheit"

Auch Andrea Schwarz kann die Bedenken der VBU nachvollziehen. "Nach dieser langen Zeit des Stillstands und der geschlossenen Geschäfte sind die Selbstständigen darauf angewiesen, dass sobald Öffnungen wieder möglich sind, auch Kundinnen und Kunden kommen. Dazu muss die Stadt ein Konzept zur Erreichbarkeit der Innenstadt während der Bauzeit unter Einbeziehung aller Verkehrsmittel vorlegen." Die Bebauungspläne auf der Sporgasse seien allerdings eine rein kommunale Angelegenheit, dazu wolle sie sich nicht äußern, so die Grünen-Landtagsabgeordnete. "Hier waren die Gemeinderäte gefordert, die beste Lösung für Bretten zu finden und umzusetzen."

"Brauchen befriedigende Lösung für beide Seiten"

Auch ihr CDU-Landtagskollege Joachim Kößler sieht in der Causa Sporgasse "eine rein kommunale Angelegenheit, die die Stadt Bretten allein zu entscheiden hat". Das Land sei zwar durch das Bund-Länder-Förderprogramm „Soziale Stadt“ Zuschussgeber, die Entscheidungen, wann und wie Sanierungsgebiete durchgeführt würden, lägen aber einzig und allein bei den kommunalen Gremien. "Das trifft auch auf eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für die städtebauliche Maßnahme zu", so Kößler. Allerdings müsse man die Sorgen der Selbständigen ernst nehmen. Der durch die Corona-Beschränkungen stark in Mitleidenschaft gezogene Einzelhandel befürchte, dass die temporär wegfallenden Kundenparkplätze einen Neustart nach dem Lockdown erschweren würden, so Kößler. "Für eine von beiden Seiten – Einzelhandel und Stadt – befriedigende Lösung zu sorgen,wäre im Interesse des Handels und seiner Kunden." 

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Sporgasse.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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