Landratsamt gibt auch beim Windpark „Am Sauberg“ Anträgen auf Zurückstellung statt
Vorerst keine Entscheidung beim Windpark in Engelsbrand
Enzkreis (enz) Wie bereits beim Windpark „Langenbrander Höhe / Hirschgarten“ wird es auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Windpark „Am Sauberg“ in Engelsbrand vorerst keine Entscheidung geben, das teilte das Landratsamt Enzkreis mit.
Kommunen hatten Zurückstellung der Entscheidung beantragt
Die Behörde gab damit den Anträgen der Gemeinde Engelsbrand und der Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg-Engelsbrand statt. Die Kommunen hatten im September die Zurückstellung der Entscheidung beantragt und dies damit begründet, dass das Verfahren des sogenannten „Teilflächennutzungsplans Windenergie“ Neuenbürg/ Engelsbrand noch nicht abgeschlossen sei. Dies würde erschwert oder sogar unmöglich gemacht, wenn bereits vorher Windkraft-Anlagen genehmigt würden, zumal der aktuelle Entwurf des Teilflächennutzungsplans im Bereich des „Saubergs“ keine Konzentrationszone, also keine Fläche für die Windkraftnutzung mehr vorsehe.
Komplexes Planungsverfahren
Damit werde nun auch die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der juwi AG zurückgestellt, nachdem bereits das Verfahren „Langenbrander Höhe / Hirschgarten“ in Schömberg-Langenbrand und Neuenbürg-Waldrennach ausgesetzt wurde. Dieser gemeindeübergreifende Windpark befinde sich, soweit er auf Gemarkung Waldrennach liege, ebenfalls im Planbereich des Teilflächennutzungsplans. „Das Verfahren für den Teilflächennutzungsplan ist zwar von der Stadt Neuenbürg, die in diesem komplexen Planungsverfahren die Federführung innehat, ohne unangemessene Verzögerung vorangebracht worden, es ist aber erst beendet, wenn der Plan in endgültiger Fassung beschlossen ist und die notwendige Genehmigung der Baurechtsbehörde des Landratsames vorliegt“, erklärt der Erste Landesbeamte und Umweltdezernent Wolfgang Herz.
Planung musste überarbeitet werden
Gravierend geänderte Rahmenbedingungen wie beispielsweise der neue Windatlas des Umweltministeriums, der nun eine gemeindescharfe Wind-Potentialanalyse enthalte, hätten dazu geführt, dass die Teilflächennutzungsplanung für die Windkraftnutzung grundlegend überarbeitet werden musste.
Sofortige Vollziehung der Entscheidung
Das Landratsamt habe die Entscheidung über das juwi-Vorhaben für ein Jahr zurückgestellt. Werde das Teilflächennutzungsplanverfahren jedoch früher abgeschlossen, gelte die Zurückstellung selbstverständlich nur bis dahin, sagt Wolfgang Herz: „Ob die juwi AG, die den Genehmigungsantrag zum Bau und Betrieb des Windparks gestellt hat, diese Zurückstellung akzeptieren oder dagegen Rechtsmittel einlegen wird, wissen wir natürlich noch nicht.“ Da das Landratsamt auch in diesem Verfahren die sofortige Vollziehung seiner Entscheidung angeordnet habe, sei auch hier der Weg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.
Autor:Beatrix Drescher aus Bretten |
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