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Wann zahlt die Versicherung?
Corona im Urlaub

Foto: Bublik Polina/stock.adobe.com/Gothaer AG/akz-o
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(akz-o) Die Zahl der Corona-Infektionen steigt. Viele gefragte Urlaubsregionen zählen wieder zu den Risikogebieten. Darunter sind beliebte Urlaubsgebiete wie Frankreich, Spanien, die Niederlande, Kroatien und Teile Österreichs. Gleichzeitig stehen die Herbstferien an, viele Deutsche möchten trotzdem ins Ausland reisen. Aber was passiert, wenn man im Ausland an COVID-19 erkrankt? Eine Behandlung wird notwendig, im akuten Fall kann sogar ein Aufenthalt in einer Intensivstation notwendig werden oder gar ein Rücktransport angeordnet werden. Schnell kommen hohe Kosten auf den Urlauber zu.

Es kommt auf den Tarif an

Generell gilt: Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt wie bei anderen Krankheiten, die den Urlauber vor Ort erwischen, auch für eine COVID-19-Erkrankung, die im Ausland auftritt. Trotzdem ist Vorsicht geboten, man sollte unbedingt vor Reiseantritt seine Auslandsreisekrankenversicherung überprüfen. Es gibt Versicherungsunternehmen, die im Rahmen ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz bei Erkrankungen aufgrund von Epidemien und Pandemien kategorisch ausschließen. Bei anderen Unternehmen wiederum ist der Ausschluss auf solche Länder begrenzt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat – dieser Passus ist momentan mehr als wichtig.

Die meisten Unternehmen machen allerdings keine Ausnahme. „Eine COVID-19-Erkrankung ist in der Regel im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt – wie auch alle anderen medizinisch notwendigen Heilbehandlungen“, erläutert Stefan Koch, Krankenversicherungsexperte der Gothaer-Versicherung. „Damit findet auch bei einer COVID-19-Erkrankung ein notwendiger Rücktransport statt“, weiß Koch. Falls es in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist COVID-19 als normale Krankheit versichert, unabhängig davon, ob die Weltgesundheitsorganisation eine Krankheit als Pandemie einstuft oder nicht – auch dies ist gut zu wissen. Mehr Infos zur Auslandsreisekrankenversicherung unter www.gothaer.de

Wer schon krank ist, bekommt kein Geld 

Eine Auslandsreisekrankenversicherung greift generell nur, wenn der Krankheitsfall im Ausland eintritt. Wer dagegen mit einer ärztlich diagnostizierten COVID-19-Erkrankung ins Ausland reist und sich dann dort in ärztliche Behandlung begibt, bleibt auf den Kosten sitzen. Allerdings ist sicher auch aus rein gesundheitlichen Aspekten dringend davon abzuraten, erkrankt zu verreisen.

Foto: Bublik Polina/stock.adobe.com/Gothaer AG/akz-o
Foto: zigres/stock.adobe.com/Gothaer AG/akz-o
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Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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