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Kündigung = Karriereknick?
Kündigung ist nicht gleich Kündigung

txn. Viele Arbeitnehmende haben Angst, dass sie durch Krankheit den Job verlieren. Aber eine krankheitsbedingte Kündigung setzt voraus, dass die Arbeitsleistung auf Dauer nicht erbracht werden kann.  | Foto: txn-Foto: Adobe Stock/Randstad
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txn. Kündigung = Karriereknick? Keineswegs. Denn unter den „ordentlichen“ Kündigungen, also solchen, bei denen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden, ist die betriebsbedingte die häufigste. Sie wird beispielsweise ausgesprochen, wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Stellen abbaut oder bestimmte Tätigkeiten künftig von Dienstleistern einkauft. Meist gibt es eine Abfindung, und bei der Suche nach einem neuen Job gilt die Kündigung nicht als Nachteil – schließlich liegt kein eigenes Verschulden vor.

Anders ist das bei der verhaltensbedingten Kündigung: Ständiges Zu-spät-Kommen, Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Blaumachen, aber auch Alkoholkonsum am Arbeitsplatz oder sexuelle Belästigung sind Gründe dafür. Ist der Vertrauensbruch besonders schwerwiegend, kann hier auch außerordentlich – das heißt fristlos – gekündigt werden. Die dritte Form der ordentlichen Kündigung ist die personenbedingte. Hier will der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringen, kann es aber nicht. Der häufigste Grund dafür ist schwere, dauerhafte Krankheit. Die Voraussetzungen sind allerdings streng, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad: „Viele Menschen befürchten, dass sie ihren Job verlieren, wenn sie häufiger krank sind. Aber eine krankheitsbedingte Kündigung setzt voraus, dass die Arbeitsleistung auf Dauer nicht erbracht werden kann, beispielsweise weil ein Verkäufer wegen chronischer Rückenschmerzen nicht mehr stehen kann. Und auch dann muss der Arbeitgeber erst prüfen, ob es für die Person nicht eine passendere Stelle im Unternehmen gäbe.“

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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