Bei Datenabfrage Gespräch beenden
Nach Anruf ungewollter Stromvertrag
txn. Energieunternehmen können im Namen von Verbraucherinnen und Verbrauchern Strom- und Gasverträge kündigen. Ursprünglich sollte so der Wechsel von Energieanbietern erleichtert werden. Doch dubiose Anbieter machen sich diese Regel offenbar zunutze: Sie kündigen ohne Einverständnis der Verbraucher Strom- und Gasverträge, um diese dann selbst beliefern zu können. Bundesweit berichten Verbraucher von unerwünschten Werbeanrufen, in denen teilweise unter einem Vorwand Daten abgefragt wurden. Für Verbraucher gilt: Fragt ein Anrufer nach persönlichen Daten wie zum Beispiel der Zählernummer, sollten sie das Gespräch beenden. Immer wieder beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher über unerwünschte Werbeanrufe von Energieunternehmen. Manchmal liegen den Anrufern bereits Name und Adresse der Verbraucher sowie der aktuelle Stromanbieter vor. Obwohl die Verbraucher ausdrücklich erklärten, nicht an einem neuen Stromvertrag interessiert zu sein, erhielten sie kurz darauf ein Begrüßungsschreiben eines Stromanbieters zu einem neuen Stromliefervertrag. Untergeschobene Strom- und Gasverträge sind ein andauerndes Problem. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat das Thema daher umfassend untersucht und die Studie „Ungewollte Wechsel auf dem Strom- und Gasmarkt“ veröffentlicht. Zudem hat der vzbv in diesem Zusammenhang gegen zwei Anbieter geklagt. Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden – beispielsweise mit Namen, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein Anrufer persönliche Daten ab und möchte vielleicht sogar die Zählernummer wissen, sollten sie das Gespräch beenden. Das ist nicht unhöflich, sondern schützt im Zweifelsfall vor einem teuren Energieliefervertrag.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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